Akkreditierung
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.2)
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1 Definition
Anerkennung / Zulassung einer Stelle (z. B. des TÜV, eines Ingenieurbüros, eines Beratungsunternehmens oder einer speziell für diese Aufgabe gegründeten Firma), bestimmte Überprüfungen vorzunehmen und darüber Bescheinigungen auszustellen. Die Akkreditierung kann insbesondere die Berechtigung verleihen
- zur Vergabe von Zertifikaten, z. B. für das Öko-Audit (EMAS) oder im Qualitätsmanagement nach ISO 9001 (Akkreditierung von Zertifizierungsstellen),
- zur Akkreditierung von Stellen, die Zertifikate
vergeben (Akkreditierung von Akkreditierungsstellen),
im Bildungsbereich: - zur Vergabe von Studienabschlüssen, die die Bologna- bzw. nationale Kriterien der KMK erfüllen, (Akkreditierung von Studiengängen),
- zur Akkreditierung von Agenturen, die ihrerseits Studiengänge akkreditieren (Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen, z. B. durch den Akkreditierungsrat).
2 Weitere Informationen
Für Produktakkreditierungen ist seit dem 1. Januar 2010 die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS ausschließlich zuständig. Sie begutachtet, bestätigt und überwacht als unabhängige Stelle die Fachkompetenz von Laboratorien, Zertifizierungs- und Inspektionsstellen. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 765 / 2008, der insbesondere folgende Erwägungen zugrunde liegen:
"Es muss sichergestellt werden, dass Produkte, die in den Genuss des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft gelangen, Anforderungen für ein hohes Niveau in Bezug auf den Schutz öffentlicher Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucher- und Umweltschutz und Sicherheit erfüllen, während gleichzeitig gewährleistet wird, dass der freie Warenverkehr nicht über das nach den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft oder anderen einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften zulässige Maß hinaus eingeschränkt wird. Daher sollten Bestimmungen für die Akkreditierung, die Marktüberwachung, die Kontrollen von Produkten aus Drittstaaten und die CE-Kennzeichnung vorgesehen werden."
Die Akkreditierung von Studiengängen erfolgt durch Stellen, denen diese Befugnis ihrerseits vom Akkreditierungsrat verliehen worden ist, dessen Einrichtung auf die Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz zurückgeht.
Zur Akkreditierung von Studiengängen siehe die Erläuterungen auf der Website Bologna-Berlin 2003 (Formatierung geändert):
Die Akkreditierung ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung der dazu notwendigen Veränderungsprozesse in den europäischen Hochschulsystemen. Wie die Evaluierung dient sie der Qualitätssicherung bei der Einführung neuer (ex-ante-Steuerung) und Überprüfung bereits bestehender Studiengänge (ex-post-Steuerung). Die Akkreditierung, d. h. die Zertifizierung eines Studienganges, erfolgt nach Prüfung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards, der Berufsrelevanz des zu vergebenden Abschlusses und der Kohärenz sowie Konsistenz der Gesamtkonzeption des Studienganges. Sie wird im Rahmen eines transparenten, formalisierten externen Begutachtungsverfahrens (peer review) befristet vergeben, so dass der Studiengang nach Ablauf einer bestimmten Zeit erneut überprüft werden muss.
Die Steuerung des Begutachtungsprozesses liegt bei Agenturen, welche ihrerseits regelmäßiger externer Evaluierung unterliegen.
Das Instrument der Akkreditierung zur Anerkennung von Studiengängen ist in Europa zwar noch relativ neu, setzt sich jedoch in zunehmendem Maße in den am Bologna-Prozess beteiligten Ländern durch.
3 Quellen
Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS
Akkreditierungsrat (von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz eingerichtet für die Akkreditierung von Agenturen, die damit die Berechtigung erlangen, Studiengänge mit den Abschlüssen Bachalor/Bakkalaureat und Master/Magister zu überprüfen und zu akkreditieren)
dort jeweils Links zu weiteren Informationen
2013-01-29