Vertreter, Stellvertreter
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.0)
1. Definition

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Derjenige, der eine Aufgabe an Stelle des eigentlich Bestellten / Verantwortlichen wahrnimmt bzw. dessen Funktion ausübt bzw. vorübergehend bis zur Bestellung des Amtswalters.

2. Weitere Informationen

Dabei sind folgende Arten der Stellvertretung zu unterscheiden:

Die Tatsache der Vertretung wird u. U. in der Form der Zeichnung zum Ausdruck gebracht, z. B. zeichnet der Vizepräsident "i.V." - in Vertretung -, während alle anderen Amtswalter in der Behörde "i.A." - im Auftrag - zeichnen. So die deutsche Praxis.

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Stand der Bearbeitung dieser Seite: 2003-03-21

© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems, Köln, 2007-02-08