Balanced Scorecard in der hessischen Landesverwaltung

(Übernommen von der Website des Hessischen Ministeriums der Finanzen am 18.12.2008)
Zum BSC-Hauptbeitrag / Zum Beitrag "Hessisches Gesamtkonzept einer modernen Verwaltung"

Balanced Scorecard (Ausgewogenes Kennzahlensystem)
in der hessischen Landesverwaltung
BSC der hessischen Verwaltung

Die Balanced Scorecard (BSC) ist ein betriebswirtschaftliches Führungsinstrument. Ihr liegt der Gedanke zu Grunde, dass ein Unternehmenserfolg nicht allein an den Finanzergebnissen zu messen ist. Stattdessen bietet eine ausgewogene (Balanced) Systematik von Perspektiven und dazugehörigen Messkennzahlen (Scorecard) die Möglichkeit zu einer ganzheitlichen Unternehmenssteuerung.

Die BSC geht daher über das Betrachten rein monetärer Faktoren hinaus. Sie verwendet neben finanzwirtschaftlichen Kennzahlen auch Messgrößen, um die Effektivität, Effizienz oder Kunden- bzw. Mitarbeiterzufriedenheit sowie die Prozessqualität zu messen. Es lassen sich Leistungserfolge oder Fehlsteuerungen identifizieren sowie Zieländerungen und neue Zielsetzungen beschreiben.

Mit der BSC wird den Verantwortlichen ein einfach und effektiv zu handhabendes Steuerungsinstrument an die Hand geben.

Für den hessischen Balanced Scorecard-Ansatz steht derzeit nicht die Organisation, sondern die Produkte im Fokus. Daher wurden zur Messung der Zielerreichung fünf Dimensionen zur Steuerung festgelegt, für die Kennzahlen gebildet werden:

Produktscorecards bilden (Ziel-)Vorgaben und Kennzahlen in fünf Dimensionen ab und beantworten dadurch die folgenden Fragestellungen:

  1. Leistungswirkung:
    Welche Wirkung im Sinne der Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags oder der Erreichung eines politischen Ziels entfaltet das Produkt?

    Innerhalb dieser Dimension soll der Nutzen des Produkts für Bürger und Wirtschaft (repräsentiert durch den Landtag) dargestellt und gemessen werden.

  2. Leistungsmerkmale:
    Welche quantitativen und qualitativen Merkmale weist das Produkt und seine Leistungen auf?

    An dieser Stelle sollen die markantesten Leistungen des Produktes in Kennzahlen abgebildet werden, um sie als Steuerungsgrundlage nutzen zu können.

  3. Finanzwirtschaft:
    Welche Kosten verursacht das Produkt? Wie wird das Produkt finanziert? Entstehen Überschüsse oder Defizite? 
  4. Prozessqualität:
    Wie schnell und effizient wird das Produkt erstellt? Was ist im Erstellungsprozess maßgeblich für eine hohe Qualität?
  5. Kundenzufriedenheit:
    Wie zufrieden sind die „Abnehmer“ (Kunden) des Produkts mit dem Produkt selbst und den zugehörigen (Dienst-) Leistungen?

    Die Definition des Kunden ergibt sich dabei anhand der Charakteristik des Produkts. So gilt z. B. im Förderbereich der Zuwendungsempfänger als Kunde, im Steuerbereich der Steuerzahler. Generell soll die Zufriedenheit der Anspruchsgruppe eines Produkts verfolgt werden.

[... (Weitere Ausführungen zur technischen Umsetzung sind hier nicht wiedergegeben. B. K.)]

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© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems,
Köln, 2010-03-09
http://www.olev.de/b/bsc-de-he_2006