Governance

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.21)

1 Definition

  1. Art und Weise, wie in einem Land, einer Gemeinde usw. die Angelegenheiten der Allgemeinheit geregelt und verwaltet werden, bzw. Art und Weise, wie eine daran beteiligte Institution (Regierung, Verwaltung usw.) ihre Zuständigkeiten und Befugnisse wahrnimmt (deskriptiver Begriff);
  2. Art und Weise, wie die Tätigkeit wahrgenommen werden sollte (normativer Begriff).

"Governance" ist ein heute viel verwendeter Begriff, mit unterschiedlichen Bedeutungen und nicht immer klarer Definition. "Governance" ist nicht "Government" gleich "Regierung" (als Institution oder Regierungshandeln im Sinne zentraler Steuerung), sondern umfassender und offener.

  1. Nach der Definition der UN Commission on Global Governance bedeutet es die Gesamtheit der Strukturen und Prozesse, die zur Regelung der Angelegenheiten der Allgemeinheit führen (siehe unten), ähnlich die Definition der Weltbank: "the traditions and institutions by which authority in a country is exercised for the common good".
  2. Die EU-Kommission übersetzt es dagegen mit "Regieren" bzw. "Europäisches Regieren", auf die eigene Tätigkeit angewendet definiert "Governance", wie sie ihre Tätigkeit ausrichtet (Governance-Erklärung der Europäischen Kommission).
  3. Während die beiden zitierten Definitionen "beschreibend" sind, wird "Governance" oft auch normativ verstanden als Good (Public) Governance: die Verpflichtung zu guter "Regierungsführung", insbesondere im Rahmen der Entwicklungshilfe als Anforderung an die Empfänger (-länder bzw. -institutionen),
  4. in England z. B. als Anforderungen an Qualität und Verhaltensstandards der Verwaltung (mehr dazu).
     

2 Weitere Informationen

2.1 Verschiedene Definitionen

Die EU-Kommission hat den Begriff in ihrem Weißbuch "Europäisches Regieren", 2001 wie folgt definiert: „die Regeln, Verfahren und Verhaltensweisen, die die Art und Weise, wie auf europäischer Ebene Befugnisse ausgeübt werden, kennzeichnen“ („Governance“) (Weißbuch I Fußnote 1), oder kurz "„Ausübung von Befugnissen“, im deutschen Sprachgebrauch oft auch als "Europäisches Regieren" bezeichnet.

Die UN Commission on Global Governance (CGG) definiert in der deutschen Fassung ihres Berichts 1995 (S. 4) wie folgt: "Ordnungspolitik bzw. Governance ist die Gesamtheit der zahlreichen Wege, auf denen Individuen sowie öffentliche und private Institutionen ihre gemeinsamen Angelegenheiten regeln. Es handelt sich um einen kontinuierlichen Prozess, durch den kontroverse und unterschiedliche Interessen ausgeglichen werden und kooperatives Handeln initiiert werden kann. Der Begriff umfasst sowohl formelle Institutionen und mit Durchsetzungsmacht versehene Herrschaftssysteme als auch informelle Regelungen, die von Menschen und Institutionen vereinbart oder als im eigenen Interesse angesehen werden." (verwendete Sekundärquelle, englische Fassung im Bericht der Kommission, Chapter One). Seitenanfang

Die Weltbank verwendet die folgende Definition:

"We define governance as the traditions and institutions by which authority in a country is exercised for the common good. This includes (i) the process by which those in authority are selected, monitored and replaced, (ii) the capacity of the government to effectively manage its resources and implement sound policies, and (iii) the respect of citizens and the state for the institutions that govern economic and social interactions among them."

Quelle: http://go.worldbank.org/MKOGR258V0, 2009-10-25

Im Vereinigten Königreich (UK) wird Governance als Vorgabe für Strukturen und Prozesse der Verwaltung und für das Verhalten ihrer Amtsträger verstanden. Für die kommunale Ebene wurde es z. B. wie folgt definiert:

Governance als Vorgabe auf kommunaler Ebene im Vereinigten Königreich (UK)
Originaltext Übersetzung B. K.
Governance is about how local public bodies and partnerships ensure that they are doing the right things, in the right way, for the right people in a timely inclusive, open, honest and accountable manner. "Governance" ist die Art und Weise, wie kommunale Körperschaften und Einrichtungen sicherstellen dass sie die richtigen Dinge tun, in der richtigen Art und Weise, für die richtigen Adressaten und in einer zeitgerechten, alle Adressaten einbeziehenden, offenen, vertrauenswürdigen und verantwortlichen Weise.
It comprises the systems and processes for the direction and control of local authorities through which they account to, engage with and lead their communities. Sie umfasst die Systeme und Prozesse für die Steuerung der kommunalen Organe, mit denen sie die Verantwortung für die Kommunen und ihre Angelegenheiten ausüben, sie einbeziehen und leiten.
Quelle: UK-Improvement Network. Die Definition beruht auf dem Bericht "Good Governance Standard for Public Services", 2004, der "Independent Commission for Good Governance in Public Services", und ist die Definition, auf die sich The Chartered Institute for Public Finance and Accountancy (CIPFA), die Society of Local Authority Chief Executives and Senior Managers (SOLACE) und die Audit Commission verständigt haben.
© Krems - olev.de - Version 1.0 - 23.09.2011
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2.2 Gemeinsamkeiten, Instrumente

Normativ verstanden soll "Governance" als Good (Public) Governance oft über Verhaltenskodices (Leitlinien) "gutes", d. h. gesellschaftlich verantwortliches und faires Management bzw. Regieren und Verwalten fördern. Die Prinzipien verantwortlichen Handelns werden definiert und publiziert. Damit können sie über gesellschaftliche Prozesse wirksam werden, einerseits durch Selbstverpflichtung der Adressaten, die öffentliche Rechenschaftslegung über die Einhaltung, oder dadurch, dass sie zur Voraussetzung für Fördermaßnahmen oder die Zusammenarbeit gemacht werden. Adressaten können private Unternehmungen ebenso wie Einrichtungen der öffentlichen Hand und Regierungen sein. Die Prinzipien umfassen nicht nur eigenes Handeln, sondern auch die aktive Einbeziehung der Außenwelt: stakeholder, insbesondere Bürger und NGO's. Das Governance-Konzept ist ein umfassenderer Ansatz des Managements. Siehe im Einzelnen Corporate Governance und Good (Public) Governance jeweils mit Zusatzinformationen.

2.3 Anwendungsbereiche von "Governance"

Der Governance-Ansatz kann auf unterschiedliche Ebenen/Bereiche angewendet werden, z. B. auf die Verwaltung der Städte - er könnte genauso interpretiert werden als Perspektive des Managements von Hochschulen. Im Verhältnis zu den Konzepten des umfassenden Qualitätsmanagements (TQM) ist mit den Konzepten eine stärkere strategische Orientierung verbunden, welche Bedeutung dies aber in der Praxis haben wird, muss sich noch zeigen. Seitenanfang

3 Quellen

3.1 Literatur

Commission on Global Governance

EU Commission (2001): White Paper on European Governance

Deutsche Fassung: Europäisches Regieren. Ein Weißbuch. 2001

Independent Commission for Good Governance in Public Services (UK) (2004): The Good Governance Standard for Public Services

Governance-Erklärung der Europäischen Kommission

3.2 Internetquellen

Reset For A Better World: http://reset.to/knowledge/global-governance/

Das Österreichische Nachhaltigkeitsportal des österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: Thema des Monats 03/2004: Governance und Nachhaltigkeit

UK-Improvement Network: http://www.improvementnetwork.gov.uk/