Güter, Güterarten

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.3)

1 Definition

Mittel zur Erfüllung von Bedürfnissen gleich welcher Art (Nahrungsmittel (Konsumgüter), Maschinen (Investitionsgüter), Informationen (Beratung, Bauplanung: Dienstleistungen) usw). Wegen der prinzipiellen Unbegrenztheit menschlicher Bedürfnisse sind die meisten Güter "knapp". Das gilt bereits in der Pflanzen- und Tierwelt (Konkurrenz um Licht, Wasser, Nährstoffe/Nahrung, Zuwendung, Stellung in der Herde/im Rudel usw.), ist also entgegen einer weit verbreiteten Ideologie kein Ergebnis menschlicher (System-) Entscheidungen und deshalb prinzipiell nicht änderbar.

Für den Menschen werden knappe Güter in der Regel[1] zu Wirtschaftsgütern, es stellt sich die Frage des Wirtschaftens, rational erfolgt es nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.

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2.1 Güterarten

Für die Abgrenzung zwischen privater und staatlicher / öffentlicher Tätigkeit ist die Unterscheidung folgender Arten von Gütern wichtig:

Güterarten (öffentliche, private, Mischformen)
(nach Ausschlussmöglichkeit und Rivalität des Konsums)

 
Ausschluss anderer möglich
Nein Ja
Rivalität
des Konsums
Nein
Spezifisch öffentliche Güter
(äußerer) Frieden,
(innere) Sicherheit,
Rechtssicherheit, Umweltschutz
Mautgüter
Straßen, Brücken,
öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Ja
Allmendegüter
Wälder, Wasservorräte,
historisches Erbe
Private Güter
(Konsum-, Investitionsgüter)
Sonderform:
Meritorische Güter
© Krems - olev.de - 2007-08-25

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2.2 Aufgaben des Staates

2.2.1 Staatliche Verantwortung, gesellschaftliches Potenzial?

Die Art des Gutes hat Bedeutung für die Frage, ob der Staat dieses Gut zum Gegenstand seiner Tätigkeit machen soll oder nicht. Die Frage stellt sich insbesondere für Meritorische Güter und Mautgüter, die auch und vor allem Gegenstand etwa von Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP / PPP) sein können.

Heute besteht aber auch weitgehend Konsens, dass selbst die öffentlichen Güter nicht allein durch staatliches Handeln entstehen bzw. auf einem gewünschten Niveau erreichbar sind, sondern gesellschaftliche Faktoren und Akteure daran mitwirken, so dass es darauf ankommt, dass der Staat sein eigenes Handeln im Interesse der Wirksamkeit darauf einrichtet bzw. die gesellschaftlichen Prozesse und Akteure unterstützt und beeinflusst. Ihm kommt also eine Gewährleistungsverantwortung zu, nicht unbedingt eine Leistungsverantwortung (siehe Verantwortungsarten, sowie zu Handlungs- und Verantwortungsfragen allgemein die Beiträge zu aktivierender Staat, Neue Verwaltungssteuerung (NSM/NPM), Wirkungsorientierter Verwaltungsführung).

2.2.2 Speziell Allmende: Nicht nur "Staat oder Markt" bei der Nutzung von Gemeingütern

Für Gemeingüter gibt es die weiterhin verbreitete Ansicht, dass eine effiziente Nutzung staatliche Regulierung oder die Überführung in Privateigentum erfordern. Dagegen haben Elinor Ostrom und andere durch empirische Studien weltweit nachgewiesen, dass es eine effektive und effiziente Verwaltung durch die Nutzer selbst gibt, und die Voraussetzungen für das Funktionieren solcher Gestaltungen erforscht. Elinor Ostrom erhielt dafür 2009 den Wirtschafts-Nobelpreis.

Deshalb existiert die von Garrett Hardin 1968 beschriebene "Tragik der Allmende"[2] auch nicht, jedenfalls nicht in einer unbedingten Form, wie sie gern vertreten wird[3].

2.3 Aufgaben des Staates bei Adam Smith

Die Aufgabe des Staates, für öffentliche Güter zu sorgen, hat bereits Adam Smith 1776 beschrieben:

Originaltext (Quelle) Übersetzung

According to the system of natural liberty, the sovereign has only three duties to attend to; three duties of great importance, indeed, but plain and intelligible to common understandings:

  • first, the duty of protecting the society from violence and invasion of other independent societies;  
  • secondly, the duty of protecting, as far as possible, every member of the society from the injustice or oppression of every other member of it, or the duty of establishing an exact administration of justice; and,
  • thirdly, the duty of erecting and maintaining certain public works and certain public institutions which it can never be for the interest of any individual, or small number of individuals, to erect and maintain; because the profit could never repay the expense to any individual or small number of individuals, though it may frequently do much more than repay it to a great society.

Im System der natürlichen Freiheit hat der Souverän nur drei Pflichten zu erfüllen, die sicherlich höchst wichtig, aber einfach und dem normalen Verstand zugänglich sind:

  • erstens die Pflicht, das Gemeinwesen gegen Gewalt und den Angriff durch andere unabhängige Staaten zu schützen,
  • zweitens die Pflicht, jedes Mitglied des Gemeinwesens so weit wie möglich vor Ungerechtigkeit oder Unterdrückung durch ein anderes Mitglied zu schützen, also die Pflicht, eine funktionsfähige Rechtspflege einzurichten,
  • drittens die Pflicht, bestimmte öffentliche Werke und Einrichtungen zu errichten und zu unterhalten, die ein Einzelner oder eine kleine Gruppe aus eigenem Interesse nicht betreiben kann, weil der Gewinn ihre Kosten niemals decken würde, obwohl er häufig die Kosten für das Gemeinwesen als Ganzes mehr als ausgleichen würde.

Quelle: Adam Smith: Wealth of Nations, 1776, Buch IV, Neuntes Kapitel, vorletzter Absatz, Formatierung ergänzt. Übersetzung B. K.

Siehe auch die ausführlichere Darstellung in Buch V, Erstes Kapitel, Erster bis Dritter Teil.

(C) Online-Verwaltungslexikon olev.de - 2010-10-04 Seitenanfang
Die drei Aufgaben des Staates nach Adam Smith

 


Anmerkungen

Zurück zum Text ausgenommen in Familie und Verwandtschaft und innerhalb enger persönlicher Beziehungen, wo Güter in der Regel nicht als Wirtschaftsgüter behandelt werden, es sei denn, dass dies als eine besondere Gestaltungsmöglichkeit für die Beziehungen genutzt wird ("Taschengeld" gegen Mithilfe im Haushalt, Verrechnung der Kosten der Nutzung des Autos, wenn die jeweiligen Familienmitglieder eigene Einkünfte haben, usw.). Das ist dann aber weniger ein Thema der Wirtschaftswissenschaften als der Psychologie oder Soziologie.

Zurück zum TextGarrett Hardin: The Tragedy of the Commons. In: Science, 162(1968): 1243-1248. Online-Quelle.

Zurück zum Text Zum Beispiel Rolf Dobelli in dem Sachbuch-Bestseller "Die Kunst des klaren Denkens. 52 Denkfehler, die Sie besser anderen überlassen". München 2011, S. 77-79. Hier erlag er dem "Confirmation Bias", wie er mitteilte, als er auf die Arbeiten von Ostrom hingewiesen worden war (Quelle: E-Mail von Rolf Dobelli).

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