Moderation/Moderator
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.0)
1. Definition

Definition
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Nicht-direktive Leitung eines Gesprächs oder einer Verhandlung mit dem Ziel, den Meinungs- und Willensbildungsprozess zu ermöglichen und zu fördern, ohne inhaltlich zu steuern. Bei der in manchem vergleichbaren Aufgabe der Streitschlichtung spricht man von Mediation.

2. Weitere Informationen

Zu den Aufgaben des Moderators / der Moderatorin gehören insbesondere:

Abgrenzung zu Mediation:

Mediation geht über Moderation hinaus und bedeutet "Streitschlichtung", indem die Leitung des Verfahrens einer unabhängigen, sachkundigen und neutralen Vermittlungsperson ("Mediator") übertragen wird, die von allen am Streit Beteiligten akzeptiert wird. Klassisches Beispiel ist die Schlichtung in Tarifauseinandersetzungen.

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© Copyright: Dr. Burkhardt Krems, Köln, 2010-02-10