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KMU
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.0)


1. Definition

Abkürzung für "Kleinere und mittlere Unternehmen", heute meist verwendet in der Definition der Verordnung (EG) Nr. 70/2001, Anhang I:

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2. Weitere Informationen
KMU - Online-Verwaltungslexikon

Auszug aus der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen:

ANHANG I

Definition kleiner und mittlerer Unternehmen

(Auszug aus der Empfehlung 96/280/EG der Kommission vom 3. April 1996 betreffend die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 4))

"Artikel 1

(1) Die kleinen und mittleren Unternehmen, nachstehend 'KMU' genannt, werden definiert als Unternehmen, die

(2) Für den Fall, dass eine Unterscheidung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen erforderlich ist, werden die 'kleinen Unternehmen' definiert als Unternehmen, die

(3) Als unabhängig gelten Unternehmen, die nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmenanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU bzw. der kleinen Unternehmen nicht erfuellen. Dieser Schwellenwert kann in zwei Fällen überschritten werden:

 

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http://www.olev.de/k/kmu.htm

© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems,
Köln,  2009-01-30

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