Dezentralisation / Dezentralisierung

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.1r)

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1. Definition

Verteilung einer Aufgabe auf mehrere, nachgeordnete Stellen mit eigener sachlicher Zuständigkeit, ggf. auch mit spezieller örtlicher Zuständigkeit (z. B. bei Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Städte und Gemeinden). Sie ist in der Regel mit - zumindest begrenzten - Entscheidungsbefugnissen bei der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben verbunden und ist deshalb etwas anderes als die Einrichtung von Geschäfts-/Zweig-/Außenstellen, was als "Dekonzentration" bezeichnet wird. Gegensatz ist die Zentralisation.

Die Dezentralisation (nur) von Entscheidungsbefugnissen auf die nachgeordneten Stellen, die ohnehin die Aufgaben wahrnehmen, wird in der öffentlichen Verwaltung als Delegation des Zeichnungsrechts bezeichnet.

2. Weitere Informationen

Die Dezentralisierung ist eine der Maßnahmen im Rahmen einer neuen Verwaltungssteuerung / des Neuen Steuerungsmodells. Die Dezentralisation (nur) von Entscheidungsbefugnissen auf die nachgeordneten Stellen, die ohnehin die Aufgaben wahrnehmen, wird in der öffentlichen Verwaltung als Delegation des Zeichnungsrechts bezeichnet.

Die Übertragung von Aufgaben auf andere, nachgeordnete Aufgabenträger kann unterschiedlich erfolgen, je nach Unabhängigkeit der Aufgabenträger, siehe im Beitrag Agentur sowie dort das Schweizer 4-Kreise-Modell.

Mögliche Vorteile

Mögliche Nachteile

3. Quellen

Das Thema "Zentralisation / Dezentralisation" bzw. "Delegation / Entscheidungszentralisation" ist Standardthema der organisationswissenschaftlichen Literatur, siehe deshalb die entsprechenden Veröffentlichungen. Quellen für diesen Beitrag u. a.:

Bleicher, Knut 1996 Das Konzept Integriertes Management. 4. Aufl., Frankfurt/New York 1996, S. 275 ff.
Friedl, Birgit 2001 Controlling, in: Bea / Dichtl / Schweitzer (Hrsg.): Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Band 2: Führung. 8. Aufl., Stuttgart 2001