Zeichnungsrecht, Zeichnungsbefugnis
Entscheidungsbefugnis; Befugnis zur verbindlichen Entscheidung für
die betreffende Institution; in der Verwaltung in der Regel nach dem Prinzip
der Schriftlichkeit durch Zeichnung
(Unterzeichnung) einer Verfügung (»Geschäftsgang).
Mit dem Zeichnungsrecht untrennbar verbunden ist die Verantwortung
für die getroffenen Entscheidungen (einschließlich der Nicht-Entscheidung
oder des Unterlassens). Im Bund geregelt in den §§ 15, 17, 18
GGO.
Zentralisierung (Zentralisation)
Zusammenfassung, Konzentration an einem Ort oder in einer Einheit/einer
Stelle; im spezifisch organisatorischen Sinne gleichbedeutend mit Spezialisierung,
d. h. Zusammenfassung bestimmter Teilaufgaben bei besonderen Stellen. Die
- nur - räumliche Zusammenfassung von Aktionseinheiten wird präziser "Konzentration"
und nicht "Zentralisierung" genannt.
Zentralisierungsarten »Spezialisierungsarten
Zero Base Budgeting (ZBB)
Haushaltsplanungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung, bei dem alle Haushaltspositionen, auch die in den früheren Planperioden akzeptierten, auf ihre Notwendigkeit überprüft werden, einschließlich der "Null-Variante": was geschieht, wenn auf die Aufgabe (Teilaufgabe) ganz verzichtet wird? 1977 von Präsident Carter für die US-Bundesverwaltung eingeführt, als Alternative zu der in den 1960er Jahren verwendeten Programmbudgetierung PPBS. (Link: Kevin Nelson und Scott B. Droege: Zero-Based Budgeting, In: Reference for Business: Encyclopedia of Business, 2nd Ed. / Beitrag im Online-Archiv). Das Verfahren soll die beim kameralistischen Haushalt übliche Tendenz zum "Inkrementalismus" vermeiden: in der Vergangenheit akzeptierte Ansätze werden ohne Überprüfung fortgeschrieben, Begründungen nur für zusätzliche Mittel gefordert.
Zero-Base-Budgeting in der Privatwirtschaft (deutsch: Null-Basis-Budgetierung - NBB) zielt dagegen vor allem auf die Überprüfung der Gemeinkosten, auch wenn die Planungsschritte vergleichbar sind.
Zertifizierung
Überprüfung durch eine anerkannte (= akkreditierte)
Stelle, ob definierte Anforderungen eingehalten werden, und Ausstellung entsprechender
Prüfbescheinigungen (Zertifikate). Die Überprüfung erfolgt durch Audit,
auch im Rahmen von Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO
9000 ff. Das Zertifikat wird nicht von einer staatlichen, sondern von einer
dafür amtlich zugelassenen (akkreditierten)
Stelle vergeben, auch soweit Anforderungen im öffentlichen Interesse zu erfüllen
sind. Damit werden öffentliche Belange ohne direkte staatliche Verwaltungstätigkeit
verfolgt, das Verfahren dient also auch zur Entlastung des Staates (Deregulierung),
z. B. beim Umwelt-Audit nach der Öko-Audit-VO der EU.
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Ziel (Zweck)
Ausführlich ...
Beschreibung künftiger Ereignisse oder Zustände, die durch menschliches Handeln
herbeigeführt werden sollen, ohne den Weg zur Zielerreichung vorzugeben. Englisch: aim, goal, objective,
target. Der deutsche Sprachgebrauch ist also vergleichsweise undifferenziert, was zu folgenschweren Missverständnissen führen kann (mehr dazu ...).
Damit Zielformulierungen Richtung und Art und Weise des Handelns bestimmen können, müssen sie ausreichend erkennen lassen, wer (Zielträger) was (Zielinhalt) in welchem Ausmaß (Zielausmaß) wann (Zeit der Zielerreichung) erreichen soll, je nach Situation auch unter welchen Bedingungen (Rahmenbedingungen und verfügbare Ressourcen) und unter Berücksichtigung welchen weiteren Zielen (Zielpluralität).
Ziele sind keine Maßnahmen ...
Ziele geben dem Handeln Orientierung, legen fest, "WAS" erreicht werden soll - das Ergebnis -, ohne das "WIE" vorzugeben - das Verfahren, den Weg, um dieses Ergebnis zu erreichen. Damit sind sie ein Instrument einer "Steuerung auf Abstand" im Unterschied zur Detailsteuerung, wie sie in der Verwaltung traditionellZiele sind grundlegend für das Management
Ohne Ziele kann nicht gesteuert werden, ist weder Erfolg noch wirtschaftliches / effizientes Handeln möglich. Wegen der Pluralität der Belange, die als Ziele berücksichtigt werden müssen, und der verschiedenen Zeitperspektiven ebenso wie der Vielzahl von Handlungsebenen und Akteuren sowie Betroffenen müssen Ziele für die Verwendung im Management systematisiert werden (nach Managementebenen, Zielfeldern) und sollten für operatives Management möglichst den mit der Formel "SMART" gekennzeichnet Anforderungen genügen, insbesondere durch Kennzahlen beschrieben und gemessen werden.Ziele können nach Zeithorizont und Bedeutung unterschieden werden: operative, taktische, strategische, normative Ziele. Ziele können konkreter (messbar/operational) oder eher nur als Orientierung formuliert sein, so z. B. in Leitbildern, Visionen (Ebene des Normativen Managements).
Neben den üblichen Zielen (Wirkung/Outcome, Leistungsmenge, Qualität, Bürgerfreundlichkeit, Kostengünstigkeit) sollte auch immer die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.
Zielarten
Zielarten klassifizieren Ziele zu Gruppen mit unterschiedlichen Eigenschaften
oder Funktionen (Ordnungsfunktion) oder unterstützen die Ableitung von Zielen
(heuristische Funktion), z. B. die Festlegung strategischer oder operativer
Management-Ziele, die Formulierung von Zielvereinbarungen,
die Gestaltung des Controlling oder - weitergehend
- beim Gesamtkonzept der Unternehmensführung mit Balanced
Scorecards. »Zielfelder, Mehr ...
Zielbeziehungen
Verhältnis zwischen gleichzeitig geltenden Zielen, in der Regel
in Abhängigkeit von den gewählten Maßnahmen:
Beachte: die Zielbeziehung ist bei den Beziehungstypen 1 bis 3 abhängig von den Maßnahmen, mit denen die Ziele verfolgt werden:
Dazu gibt es zahlreiche Beispiele aus dem Bereich des Umweltschutzes, Beispiele für Verwaltungsmanagement: Fortbildung der Mitarbeitenden, die Einführung von Qualitätsmanagement "kostet", verletzt also anscheinend das Kostenziel, senkt aber mittelfristig die Kosten (oder erhöht die Einnahmen oder die Produktivität) und rentiert sich dadurch. Qualitäts-, Kosten- und Mitarbeiterziel lassen sich also, richtig verfolgt, gleichzeitig besser erreichen - es sei denn, dass - wie in der öffentlichen Verwaltung - die Steuerung über Ausgaben statt über Kosten erfolgt: dann wird der Erfolg einer Investition in künftigen Haushaltsjahren, haushaltsmäßig durch Minderausgaben oder als mehr oder bessere Leistung für die Allgemeinheit/die Bürger nicht sichtbar und deshalb nicht ziel- und handlungsrelevant.
Juristische Parallele: der Konflikt zwischen Grundrechten und Wertentscheidungen der Verfassung, auch dort mit der Aufgabe, eine "praktische Konkordanz" zu erreichen (Konrad Hesse), siehe dazu den Beitrag in Wikipedia / zitierte Fassung.
Zieldimension(en) s. Berichtsfeld(er)
Zielfeld(er) s. Berichtsfeld(er)
Zielfunktion(en)
Leistung / Aufgabe, die Ziele im Management bzw. in und für Organisationen erfüllen
(oder erfüllen können oder sollen) (»Funktion).
Nach KGSt (Handbuch Organisationsmanagement, 1999, S. 8-14, sind das folgende
Funktionen: ... Mehr ...
Zielkostenmanagement
(engl.: Target Costing)
Managementansatz der in den Vordergrund stellt, was ein Produkt
nach den Verhältnissen am Markt kosten darf (erzielbarer Preis abzüglich Gewinnmarge),
und dies in Plankosten umsetzt. Beispiel: ein PKW für den breiten Markt
darf nicht mehr als 1000 DM kosten: so entstand der "Käfer".
Die grundlegende Vorgehensweise ist in der öffentlichen Verwaltung seit
je gängig, indem Budgets/Haushaltsansätze für bestimmte Zwecke
festgelegt werden, allerdings ohne entsprechende Systematisierung und mit anderen
Defiziten (Haushaltsansätze statt Kosten usw.). Der Ansatz kann auch in
der öffentlichen Verwaltung, entsprechend angepasst, verwendet werden,
siehe z. B. Siems, Corinna: Public Target Costing. Zielkostenmanagement als
Controllinginstrument für die öffentliche Verwaltung. Frankfurt 2005
Zielvereinbarung(en), Kontraktmanagement (Schweiz
auch: Leistungsauftrag, FLAG) Ausführlich ...
Zielvereinbarungen (= "Kontrakte") sind verbindliche Absprachen zwischen
zwei hierarchischen Ebenen (nicht:
Personen) für einen festgelegten Zeitraum über die zu erbringenden Leistungen
(Output) und/oder zu erreichenden Wirkungen/Ergebnisse
(Outcome) und die hierzu bereitgestellten Ressourcen
(Kurzformel: Wer Was oder Wozu Wann Womit),
über Berichtswesen und Controlling sowie über das Verfahren bei Abweichungen.
Leitgedanke ist der Übergang von input- und prozessorientierter Detailsteuerung
hin zur ergebnisorientierten Steuerung "auf Abstand", Globalsteuerung.
Davon zu unterscheiden sind "persönliche" Zielvereinbarungen als Personalführungsinstrument / für das Leistungsentgelt nach TVöD: siehe im ausführlichen Beitrag.
Die durchgängige Verwendung von Zielvereinbarungen als Management-Instrument führt zu einem neuen Verhältnis zwischen den Beteiligten, das nicht mehr auf Über- und Unterordnung mit jederzeitigen Eingriffsrechten beruht, und wird als Kontraktmanagement bezeichnet. Es ist wesentliches Element einer Neuen Verwaltungssteuerung (NSM/NPM). Siehe den Vergleich zur traditionellen Steuerung.
In der Schweiz wird unterschieden zwischen dem mehrjährigen Leistungsauftrag des Parlaments, der mit einem Globalbudget verknüpft wird (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget - FLAG) im Rahmen der "Wirkungsorientierten Verwaltungsführung" (WoV) (siehe das Finanzleitbild des Bundesrates vom 4.10.1999, Abschnitt I 5), und den jährlichen Zielvereinbarungen, die zur Umsetzung des Leistungsauftrages innerhalb der Exekutive abgeschlossen werden. Mehr zu FLAG ...
Entsprechende Vereinbarungen zwischen gleichgeordneten Partnern werden in Deutschland oft als Leistungsvereinbarungen bezeichnet.
Mehr ..., insbesondere
Zins
Der Preis für die leihweise Überlassung von Kapital, vor allem von Geld, aber
auch von Sachen („Mietzins“).
Zivilgesellschaft
zumeist verstanden als „organisierte Zivilgesellschaft“ als „Gesamtheit aller Organisationsstrukturen, deren Mitglieder über einen demokratischen Diskurs- und Verständigungsprozess dem allgemeinen Interesse dienen und als Mittler zwischen öffentlicher Gewalt und den Bürgern und Bürgerinnen auftreten“ (Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses des EU-Parlament zum Thema „Die Rolle und der Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft zum europäischen Einigungswerk“ vom 22.9.1999, Punkt 7.1, ABl. C 329 vom 17.11. 1999, S. 339.)
Zuständigkeit
Berechtigung und Verpflichtung zum Tätigwerden ("formale Kompetenz"); Ergebnis
der Arbeitsteilung; sind mehrere Zuständigkeiten
betroffen, sind alle zuständigen Stellen zu beteiligen, z. B. durch Mitzeichnung
Zweckprogramm
die Vorgabe von Ergebnissen, die zu erreichen, Zielen, die anzustreben
sind, ohne Festlegung des Weges zur Zielerreichung (im Gegensatz zum konditionalen
Programm). Als Managementprinzip: Zielvereinbarungen,
Kontraktmanagement, Management
by Objectives
Zweckspezialisierung
Spezialisierung nach unmittelbarer oder mittelbarer Zweckerfüllung. Mittelbare = Querschnitts- oder Verwaltungsaufgaben wirken nicht innen und schaffen die Voraussetzungen für die Erfüllung der unmittelbaren oder Fachaufgaben, die Erstellung der externen Produkte, bzw. unterstützen dabei.
Im Produktkatalog der KLR werden unmittelbare Aufgaben durch "externe", mittelbare Aufgaben durch "interne" Produkte abgebildet.
Die Zweckspezialisierung ändert sich, wenn Querschnittsaufgaben externen Stellen übertragen werden, zum Beispiel einem Shared Service Center, oder wenn im Rahmen einer Neuen Verwaltungssteuerung (NSM/NPM) Fach- und Ressourcenverantwortung den Facheinheiten übertragen wird. Siehe auch Arbeitsteilung, Querschnittseinheit.
(Ende des Glossars)