KMU
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 2.0)


Definition / Erläuterungen


Abkürzung für "Kleinere und mittlere Unternehmen", heute meist in der in der EU geltenden Definition verwendet. Die Erläuterungen zu der amtlichen Definition umfasst mehrere Seiten und Anleitungen für die Einordnung z. B. von verbundenen Unternehmen.

Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist aktuell (Juli 2011) die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. EU L 124 S. 36 vom 20.05.2003. Die folgenden Angaben sind übernommen aus "Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)", veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium. Dort sind im Zweifel auch weitere, für eine Förderung relevante Informationen verfügbar.

Definition der Unternehmensgröße für die Förderung nach EU-Recht

Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt.

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http://www.olev.de/k/kmu.htm

© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems,
Köln,  2011-07-20