Korruption
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.33)
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ICC-Verhaltenskodex | |
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Definition | |
Wirkungen der Korruption | |
Korruptionsvermeidung | |
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1 Definition
Missbrauch eines Amtes, um einen Vermögensvorteil zu erlangen (für sich selbst oder für einen anderen). Definition von Transparency International: Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil[1]. Korruption verletzt die grundlegende Trennung von Amt und Person des Amtswalters, wie sie mit der Herausbildung der Bürokratie entstanden und Voraussetzung für die Funktions- und Leistungsfähigkeit einer modernen (öffentlichen wie privaten) Verwaltung ist: für fremde Zwecke übertragene Befugnisse werden für persönliche Vorteile missbraucht. In den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften diskutiert von der Prinzipal-Agent-Theorie.
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2.1 Abgrenzung
Korruption ist nicht die einzige Fehlentwicklung, die zu staatlicher Fehlsteuerung und Ineffizienz führt. Andere Formen sind Klientelismus (Orientierung an den Interessen bestimmter Interessen/Interessengruppen), Nepotismus Nepotismus (Patronage) Gewährung von Vergünstigungen (Posten, lukrative Aufträge) durch einen Amtsträger an Familienangehörige oder sonst nahestehende Personen, persönliche Bereicherung auf unterschiedlichste Art gehören dazu.
2.2 Bedeutung der Korruption, Folgen
Korruption führt zu ineffizienten Entscheidungen und Strukturen und damit zu großen Nachteilen für die betroffene Gemeinschaft / die Volkswirtschaft.
Der Nachteil der Korruption liegt nicht nur in der persönlichen Bereichung des Empfängers, sondern noch mehr darin, dass Entscheidungen nicht nach sachlichen Kriterien getroffen werden: Sie orientieren sich nicht daran, welche Lösung sinnvoll ist, welcher Anbieter welche Leistung am besten anbietet, sondern daran, welche Leistung und von welchem Anbieter und zu welchen Bedingungen die meisten persönliche Vorteile bringt. Damit etabliert sich insgesamt ein System von Ineffizienz in Staat, Verwaltung bzw. Wirtschaft: Überflüssiges wird in Auftrag gegeben, weil es persönlichen Profit bringt, es wird weiterbetrieben, weil beim öffentlichen Auftraggeber jemand daran verdient, es wird nicht so betrieben, dass es öffentliche Aufgaben gut erfüllt sondern entsprechend den Interessen der Profiteure, usw.
Damit ist der volkswirtschaftliche/gesellschaftliche Schaden ungleich größer als die erlangten persönlichen Vorteile. Das sollte deshalb mit ein Grund sein, gegen die Korruption und für ethisch verantwortliches, am Wohl der Allgemeinheit orientiertes Verhalten zu kämpfen (Verwaltungsethik) und entsprechende Strukturen zu etablieren. Der kölsche Spruch "Man muss auch jönne könne" - man muss anderen Vorteile auch gönnen können, ist deshalb fehl am Platze!
Die Vermeidung von Korruption
und damit Vermeidung von Fehlanreizen, ineffizienten und ineffektiven Entscheidungen, der Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen und öffentlicher Mittel und letztlich Korruption stabilisierenden Strukturen
ist deshalb entscheidend für die Leistungsfähigkeit von Politik und Verwaltung - ebenso wie für eine die Vorteile der Marktwirtschaft realisierende Wirtschaft - und spielt deshalb in der Entwicklungshilfe und in vielen anderen Bereichen (einschließlich der Beitrittsbedingungen zur Europäischen Union) eine zentrale Rolle, sie ist ein Aspekt von Good (Public) Governance und von Verwaltungsethik. Welche Folgen Korruption gerade in Entwicklungsländern anrichtet, fasst ein Beitrag der Website "Reset: Neustart für eine zukunftsfähige Welt" zusammen.
Die Folgen sind entsprechend bei verwandten Erscheidungen wie Klientelismus und Nepotismus, u. U. auch beim sogenannten Lobbyismus (der aber von der legitimen Interessenwahrnehmung abzugrenzen ist).
2.3 Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung
Allgemeine Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung enthält der ICC-Verhaltenskodex für die Wirtschaft, der von der Internationalen Handelkammer (ICC) Deutschland und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erarbeitet worden und entsprechend auch für die öffentliche Verwaltung verwendbar ist. Wesentlich weiter ausgebaut ist Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung in Großbritannien, siehe im Beitrag Whistleblowing, insbesondere die "Seven Principles of Public Life" der Commission on Standards in Public Life. Auf internationaler Ebene gibt es die Konvention der Vereinten Nationen UNCAC (UN-Convention against Corruption) und die OECD Convention on Combating Bribery of Foreign Public Officials in International Business Transactions.
Der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption international widmet sich Transparency International, national Transparency International Deutschland e. V. Zur Korruptionsbekämpfung trägt auch der Schutz von Whistleblowing bei oder die Gewährung von Anreizen für die Aufdeckung von Fehlverhalten (siehe das Beispiel USA).
3 Quellen
(übernommen von http://reset.to/wissen/korruption-nachhaltige-nachteile-fuer-alle, ergänzt, siehe dort ggf. für weitere Quellen und aktuell gültige Links)
- Anti-Korruption in Deutschland: Eine Artikelsammlung zum Thema: Korruption in Deutschland
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Transparency International, Global Corruption Report 2008
- Transparency International Deutschland e.V.
- Weltbank
- OECD: Website "Fighting Corruption"
Anmerkungen
1 | Die Definition von Transparency International "Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil" ist problematisch, weil zu weit. Damit wäre auch die Ausnutzung der Stellung als Erzieher für sexuellen Missbrauch Korruption. Die englische Bezeichnung "gain" entspricht eher dem materiellen oder Vermögensvorteil. Und "privater" Nutzen ist missverständlich: auch die Ausnutzung der amtlichen Stellung zum Vorteil der Firma, für die man tätig ist, ist Korruption, auch wenn es um Vorteile für den Fußballverein oder eine wohltätige Organisation geht: der "gemeinnützige" Zweck heiligt hier nicht die Ausnutzung der amtlichen Stellung. |
2016-11-03