Stellen-/Dienstpostenbewertung

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.02)

1 Definition

1. Die Aufgabe/Tätigkeit, die mit einer bestimmten Stelle (einem Dienstposten / einem Arbeitsplatz) verbundenen Anforderungen zu erfassen, zu bewerten und einer Besoldungs- oder Entgeltgruppe zuzuordnen.

2. Das Ergebnis dieser Tätigkeit: die Zuordnung einer Funktion / der Tätigkeiten einer Stelle (eines Dienstpostens / eines Arbeitsplatzes) zu einer Besoldungs- oder Entgeltgruppe.

2 Weitere Informationen

2.1 Einordnung der Stellenbewertung

Stellenbewertung ist die Konsequenz aus der Stellenbildung, beides ist aber auch in Wechselwirkung zu sehen und Teil der Management- und Organisationsaufgabe. Deshalb sollten im Rahmen einer Neuen Verwaltungsführung die vorhandenen Gestaltungspotenziale genutzt und die Anforderungen des modernen Personalmanagements erfüllt werden: das wird zum Teil neue Gestaltungen ergeben, die von überkommenen Strukturen der Arbeitsteilung abweichen und entsprechende Konsequenzen für Stellenbildung und -bewertung haben.

Die Stellenbewertung erfolgt für privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse nach tarifvertraglichen Regelungen, für Beamtinnen/Beamte gibt es die Verpflichtung, die wahrzunehmenden Funktionen "nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen" in § 18 Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen. Zum Teil sind Wertigkeiten für typische oder hervorgehobene Funktionen auch bereits in den Besoldungsgesetzen vorgegeben.

Ein Modell für die Bewertung auf der Grundlage einer Klassifizierung der Anforderungen sowie eine Sammlung von Beispielen für typische Stellen (Dienstposten) in der Kommunalverwaltung hat die KGSt in ihren Gutachten veröffentlicht, das seit Jahrzehnten den kommunalen Standard in dieser Frage definiert. Das Gutachten liegt jetzt in 7. Auflage vor:

KGSt: Stellenplan - Stellenbewertung. 7. Auflage. Köln 2009.

Grundlegende Informationen für die Stellenbewertung enthält die Stellenbeschreibung, die ggf. durch weitere Daten zu ergänzen ist. Die Stellenbewertung ergänzt die Ermittlung des quantitativen Personalbedarfs um die Angaben zur Wertigkeit der Stellen, die - geprüften und genehmigten - Ergebnisse werden zusammenfassend im Stellenplan dargestellt: der analytisch ermittelte Stellenbedarf nach Zahl und Wertigkeit der Stellen wird nicht unbedingt auch bewilligt.

Die Stellenbewertung ist eine Tätigkeit, die sowohl organisatorische wie personalwirtschaftliche Bedeutung hat. Wegen der verwendeten Instrumente wird sie überwiegend von den für Organisation zuständigen Stellen wahrgenommen. Mit der Zusammenfassung von Fach- und Ressourcenverantwortung im Fachbereich könnte die Aufgabe auch weitgehend in den Fachbereich übergehen.

2.2 Bedeutung der Stellenbewertung

Zur Bedeutung der Stellenbewertung sagt die KGSt in ihrem Gutachten (S. 3):

Die anforderungsgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Anerkennung erbrachter Leistungen und fördert die Leistungsbereitschaft; sie ist damit auch Voraussetzung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Verwaltung auch und gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.

Die Einschätzung der Beschäftigten, ob sie die ihnen übertragene Tätigkeit für anforderungsgerecht bewertet halten, sollte deshalb auch immer Teil regelmäßiger Mitarbeiterbefragungen und ein Aspekt des Personalcontrollings sein.

2.3 Praxis und Praxisprobleme

In verschiedenen Verwaltungsbereichen gibt es die "Topfwirtschaft": für gleichartige Funktionen (z. B. im Polizeivollzugsdienst, Lehrkräfte) werden Stellen unterschiedlicher Wertigkeit bereitgestellt, die Beförderung ist dann nicht mit einem Funktionswechsel verbunden. Und die Bewertung folgt oft nicht der - vorher festgelegten - Funktion, sondern die Funktionen/Tätigkeiten werden formal so zugeordnet, dass die gewünschte Wertigkeit sich ergibt. Ähnliches ist auch bei Tarifbeschäftigten zu finden.

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3 Quellen

3.1 Bewertung von Beamtenstellen

Zur Bewertung von Stellen, die von Beamtinnen/Beamten wahrgenommen werden sollen, ist in der Kommunalverwaltung das Gutachten der KGSt maßgeblich, das inzwischen in 7. Auflage vorliegt. Ergänzend kann das dazu erschienene Erläuterungswerk von Heinrich Siepmann herangezogen werden.

KGSt – Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (2009): Stellenplan - Stellenbewertung. 7. Auflage. Köln (KGSt-Gutachten Nr. 1/2009).

Siepmann, Heinrich (2010): Stellenbewertung für Kommunalbeamte. 4. Aufl., Köln.

3.2 Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst

Bauer, Jürgen / Bockholt , Michael (2010): Eingruppierung im öffentlichen Dienst: Leitfaden mit Bewertungsbeispielen, Definitionen, Urteilssammlung, Musterschreiben. Köln