Verteilzeiten
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.2)
1. Definition

Zeitanteile, die nicht für den Arbeitsprozess selbst verwendet werden (nicht wertschöpfend sind), aber dennoch als Arbeitszeit gerechnet werden und deshalb bei der Ermittlung des Personalbedarfs, der Kapazität oder des Auslastungsgrades berücksichtigt werden müssen. Sie werden im allgemeinen als Zuschlag zur Grundzeit berechnet.

2. Weitere Informationen

Es werden zwei Arten von Verteilzeiten unterschieden:

  1. sachliche Verteilzeit als Zuschlag für Tätigkeiten, die nicht der Fallzeit einer bestimmten Art von Fällen zugerechnet werden können, z. B. Referatsbesprechungen, allgemeine Information über das Aufgabengebiet, Betreuung von Auszubildenden, usw.;  
  2. persönliche Verteilzeit = "persönlich bedingter Arbeitsausfall": Abzüge von der tariflichen / gesetzlichen Anwesenheitszeit durch persönliche Belange, z. B. Frühstückspause, Toilettenbesuche, sonstige persönlich bedingte Arbeitsunterbrechungen.  

Im Unterschied zur gewerblichen Wirtschaft und REFA werden neben Verteilzeiten keine besonderen Erholungszeiten angesetzt, sie sind mit der - im Vergleich zur Wirtschaft relativ hoch angesetzten - persönlichen Verteilzeit berücksichtigt.

Abweichendes gilt für Arbeitsplätze mit besonderen Belastungen, bei denen u. U. besondere Pausenzeiten als Teil der Arbeitszeit akzeptiert oder sogar vorgeschrieben sind, z. B. für Bildschirmarbeitsplätze.

Das Handbuch des BMI für die Personalbedarfsermittlung in der Bundesverwaltung, 2. Aufl., 1997, S. A 14 erläutert den Begriff wie folgt (redaktionell bearbeitet und um Erfahrungswerte ergänzt: B. Krems): 

Alle während der Arbeitszeit (»Jahresarbeitszeit) anfallenden Zeiten, die nicht unmittelbar zur Erfüllung der konkret übertragenen Aufgaben gehören. 

Erfahrungswert für die sachliche Verteilzeit: 5%

Erfahrungswert für die persönlichen Verteilzeiten: 10%.[FN2]

Pauschale Berücksichtigung von Verteilzeiten

Beide Arten von Verteilzeiten können zu einem einzigen Zuschlagfaktor zusammengefasst werden, der dann bis zu 15% betragen kann. [FN1]

Konkrete Verteilzeiten

Konkrete, für die örtlichen Verhältnisse und die besondere Art der Aufgaben ermittelte Verteilzeiten gehen den pauschalen Zeitansätzen vor. Allerdings ist abzuwägen:


Anmerkungen

[1]

Im Handbuch des BMI für die Personalbedarfsermittlung, 2. Aufl., 1997, S. A - 9 heißt es:

"Wenn in der ermittelten Grundzeit keine Verteilzeiten enthalten sind, können pauschal bei der Personalbedarfsermittlung Verteilzeiten mit insgesamt bis zu 15% als Aufschlag auf die Grundzeiten berücksichtigt werden. ...

Sind dafür Zeitansätze (lies: für Verteilzeiten. B.K.) - wie bei einigen Bundesverwaltungen üblich - in der Grundzeit enthalten ..., dann beträgt der pauschale Zuschlag für Verteilzeiten höchstens bis zu 12% der ermittelten Grundzeiten."

Es ist dringend zu empfehlen, klar zwischen Grund- und Verteilzeiten zu trennen und die Grundzeiten auf die fallbezogenen Zeiten zu begrenzen. Damit wird vermieden, was der Bundesrechnungshof als häufigen Fehler kritisierte (Der Präsident des Bundesrechnungshof als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung:Typische Mängel bei der Ermittlung des Personalbedarfs in der Bundesverwaltung. Gutachten. Stuttgart 1992): die Vermischung von Grund- und Verteilzeiten mit der Folge der doppelten Berücksichtigung von Zeitanteilen für Verteilzeiten.

[2] Beachte: dieser Wert schließt "Erholungszeiten" bereits ein, die nicht zusätzlich angesetzt werden dürfen (nach REFA werden Erholungszeiten gesondert gerechnet und die persönlichen Verteilzeiten entsprechend niedriger angesetzt).

 

 

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Stand: 2004-04-24
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© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems, Köln, 2011-02-05