Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
(richtiger: Leistungs- und Kostenrechnung?)

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.7)

1 Definition

Systematische Erfassung und Darstellung

gegliedert nach Zeitabschnitten (Monate, Quartale, Jahre) und mit einer Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Daten.

2 Weitere Informationen

Beachte: In der Praxis werden ganz überwiegend - entgegen dem Auftrag der öffentlichen Verwaltung - als Leistungen nur Erlöse definiert und erfasst: eine unzulässige Übernahme aus der BWL für private Unternehmen, die dem Reformanliegen der KLR widerspricht. Entsprechendes gilt für eine verfehlte Kostendefinition und -erfassung.

KLR ist Teil des internen Rechnungswesens und unterliegt deshalb nicht den Vorgaben für das externe Rechnungswesen, etwa nach HGB oder den Vereinbarungen der Innenminister und den landesrechtlichen Vorgaben für das kommunale Haushaltsrecht.

Vorrangiges Ziel ist Kosten-, Leistungs- und Wirkungstransparenz und damit die Umstellung auf Output- und Outcome-Steuerung entsprechend dem NSM-Konzept:

Die KLR ist wichtiger Datenlieferant für Controlling und u. U. auch für Benchmarking.

Falscher Kostenbegriff in der kommunalen KLR / Missbrauchsgefahr

Allerdings liefert die KLR in der Kommunalverwaltung zum Teil falsche Daten, weil der Kostenbegriff manipuliert wird, um über Gebühren Einnahmen für den allgemeinen Haushalt zu erzielen, mit zum Teil abstrusen Konsequenzen (6,5% kalkulatorische Zinsen auf den Wert von Kulturgütern als Kosten in der KLR: Beispiel Köln).

Siehe zum Gesamtsystem eines Neuen Rechnungswesens den Beitrag Doppik.

 Seitenanfang In der Landes- und Kommunalverwaltung entwickeln sich KLR und ein neues Finanzmanagement (neues Rechnungswesen), angelehnt an die kaufmännische doppelte Buchführung (Doppik) zum Standard. Gemeinsame Grundlagen sind durch Vereinbarungen der Innenminister und in den Ländern durch entsprechende Landesgesetze geschaffen worden. In der Schweiz und im Vereinigten Königreich ist man darüber hinaus bereits auf dem Weg zur Einführung des Rechnungswesens nach internationalem Standard (IPSAS).

Zum Stand und zu den Planungen für ein neues - oder die Weiterentwicklung des kameralen - Rechnungswesens und die KLR als Teil eines solchen Gesamtkonzepts siehe den Beitrag "Doppik".

Zum Stand der Einführung der KLR in der Bundesverwaltung, siehe

Damit ist der Bund in dieser Hinsicht wohl eher Schlusslicht. Selbst da, wo die KLR im Bund eingeführt ist, werden die Daten kaum genutzt: oft liefert die KLR unverständliche Antworten auf Fragen, die niemand stellt - auf Datengrundlagen, die nicht verläßlich sind, weil die Erfassung der Personalkosten nicht behebbare Fehler aufweist.

Im Bundesbereich
liefert die KLR z. T. unbrauchbare Antworten auf Fragen, die niemand stellt
und ist rechtswidrig.

Dabei werden auch die juristische Konsequenzen einer mangelhaften KLR oft nicht beachtet. Denn der unzureichende Stand der KLR mit unbrauchbaren Datengrundlagen führt dazu, dass jede darauf gestützte Entscheidung, z. B. die Festsetzung von Gebühren oder die Berechnung von Ersatzansprüchen, vor deutschen Gerichten erfolgreich angefochten werden könnte: diese KLR ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch rechtswidrig. Unbrauchbar sind die Daten insbesondere, wenn sie - wie im Geschäftsbereich des BMI - auf Buchungen der Beschäftigten ("Zeitaufschreibungen") beruhen, die sie z. T. erst nach 6 Monaten vorgenommen haben, wobei diese Buchungen aufgrund von Dienstvereinbarungen unkontrollierbar und unkorrigierbar sind. Kein Gericht wird die Ergebnisse einer solchen KLR als Kalkulationsgrundlage akzeptieren, wenn die Beschäftigten beliebige Daten eingeben konnten - und wegen des zeitlichen Abstands zur Eingabe der Daten gar nicht mehr in der Lage gewesen sind, zutreffende Angaben über den Zeitverbrauch für verschiedene Produkte zu machen.

Die öffentlichen Beschäftigten, die hier über ihre Personalvertretung diesen Schutz durchgesetzt haben, würden keine Rechnung eines Handwerkers akzeptieren, in der die Zeit des Einsatzes der Arbeitskräfte nicht nachprüfbar enthalten ist: für die Verwendung seiner eigenen, vom Steuerzahler bezahlten Arbeitszeit aber darf der öffentlich Beschäftigte verlangen, dass sie unkontrollierbar ist?

Bedeutung der KLR
Die Definition von Produkten und der Aufbau einer KLR sind zentrale Elemente des Neuen Steuerungsmodells, da die öffentliche Verwaltung nach dem klassischen Haushaltsrecht Ausgaben, nicht den Ressourcenverbrauch erfasst, und für die Erfassung der Leistungen (des Output) kein System hat. Deshalb dominiert das Denken in Input-Größen zu Lasten der Steuerung des Output, der Leistungen, die erst die Existenz der öffentlichen Verwaltung rechtfertigen - wenn nicht sogar erst die Produktwirkungen - Outcome - die Existenzberechtigung darstellen. Das kann nur geändert werden, wenn es überhaupt möglich wird, den Ressourcenverbrauch Produkten zuzurechnen: also mit Hilfe der KLR.

Zentrales Merkmal einer Verwaltungs-KLR ist deshalb neben der Erfassung der Kosten (nach Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträgern: »Kostenrechnung) die »Leistungsrechnung. Ergänzt werden muss sie durch die Erfassung und Bewertung der Wirkungen (= Outcome; »Wirkungsrechnung), so ausdrücklich auch das Handbuch der Standard-KLR des Bundes.

Die KLR ist wichtiger Datenlieferant für Controlling und u. U. auch für Benchmarking. Seitenanfang


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Kosten- und Leistungsrechnung als Teil des Instrumentariums
im Neuen Steuerungsmodell (eigene Darstellung)

 SeitenanfangBeachte für die öffentliche Verwaltung: Der Aufbau der KLR allein hat keine vergleichbare Wirkung wie in der Privatwirtschaft, es fehlt die Wirkung des Marktes, der Preis und Qualität zusammen bewertet (Adamaschek[FN1]) und das Ergebnis mit Konsequenzen (Erfolg/Misserfolg) verbindet - also Anreiz- und Steuerungswirkungen auslöst. Deshalb kann die KLR eine vergleichbare Wirkungen wie in der Privatwirtschaft erst entfalten,

Diese Berichterstattung sollte Teil einer Rechenschaftslegung anhand der Ziel-/Berichtsfelder sein, zu denen gehören: Seitenanfang

Gesamtkonzept für Zielfelder und Ziele (Version 2.13) (mehr ...)
Zielfeld / Berichtsfeld   Ziele (Beispiele und Kennzahlen)
1. Auftragserfüllung   (= "Sachziel")
1.1 Wirkungen
subjektiv / objektiv
= Outcome, Effektivität

Wozu subjektive Wirkung: Adressaten ändern ihre Einstellungen/ihr Verhalten (= "Impact"), Kundenzufriedenheit mit der Leistung;
objektive Wirkung: Erfolg von Bildungs- und Fördermaßnahmen, verbesserte Sicherheit, Gesundheit (= "Outcome" i. e. S.)
1.2 Leistungen
= Output
Was Menge, (Produkt-) Qualität, Zeit
2. Finanzziele Womit Stückkosten, Kostendeckungsgrad / Deckungsbeitrag
3. Servicequalität
(Kundenfreundlichkeit i.e.S.)
Wie z. B. Öffnungszeiten, Wartezeiten, Freundlichkeit, Beratungsqualität,
4. Mitarbeiterpotenzial   z. B. Motivation, Qualifikation, Zufriedenheit
5. Gesellschaftliche Verantwortung   soziale, ökologische, kulturelle Verantwortung, Beitrag zur lokalen Lebensqualität, Nachhaltigkeit
© Krems - olev.de - 2007-12-17

Zur Bewertung der KLR in der Kommunalverwaltung siehe Abschnitt 3.

"Leistungs- und Kostenrechnung" für die öffentliche Verwaltung?

Es wäre richtiger, in der öffentlichen Verwaltung die Bezeichnung "Leistungs- und Kostenrechnung" zu verwenden (damit wird ein Hinweis von Adamaschek aufgenommen).

Konsequenterweise hat die Landesverwaltung Berlin denn auch die "Kostenstellen" umbenannt in "Leistungs- und Verantwortungszentren". Denn es ist zu fragen: wenn es Kostenstellen und Kostenstellenverantwortliche gibt, wo bleibt der öffentliche Auftrag, der die Existenzberechtigung der Verwaltung liefert, wo bleibt die Leistungsverantwortung?

KLR - Online-Verwaltungslexikon

3. Quellen (Literatur, Internet-Adressen)

Literatur Seitenanfang

Siehe die Quellenangaben zum Neuen Steuerungsmodell und zur Doppik sowie zu aktuellen Entwicklungen auch die Beiträge in Verwaltungsmanagement.Info. Weitere Literatur zur KLR der öffentlichen Verwaltung:

Fischer, Walter P. 2002 Entscheidungsorientierte Kosten- und Leistungsrechnung in staatlichen Verwaltungen. Konzeption und Nutzung eines schlanken Rechensystems. Brühl 2002 (Fachhochschule des Bundes, Schriftenreihe Bd. 39). Online-Quelle
Grommas, Dieter 2005 Interne Budgetierung in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben. Lohmar 2005
Klümper, Bernd / Zimmermann, Ewald 2002

Die produktorientierte Kosten- und Leistungsrechnung. München 2002
Anmerkung B. K.: Der Leistungsbegriff wird nur monetär interpretiert und entspricht damit nicht den Anforderungen einer verwaltungsspezifischen KLR , siehe dazu oben sowie die Stichwörter Leistung und Leistungsrechnung und die anderen Quellen (Mundhenke, Seeger u. a.).

Mundhenke, Ehrhard 2003 Controlling / KLR in der Bundesverwaltung. Was man dazu wissen sollte, mit Glossar. 5. Aufl., Brühl 2003. Erhältlich über die Fachhochschule des Bundes (Schriftenreihe Bd. 34) und online im Internet (2003-05-08)
Seeger, Tilman / Walter, Matthias / Liebe, Rüdiger / Ebert, Günter 1999 Kosten-, Leistungsrechnung und Controlling. Ein Erfahrungsbericht für die Praxis über die Einführung der Standard-KLR am Beispiel der Bundesverwaltung. Heidelberg 1999

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Anmerkungen
[1] Adamaschek, Bernd (1999) Der interkommunale Leistungsvergleich - Erfahrungen in Deutschland. In: Meurer/Stephan (Hrsg.), Rechnungswesen und Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Loseblattwerk, 1999 ff.

 


© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems,
Köln, 2015-01-05

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