Agentur

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.41r)

1 Definition

Eine weitgehend verselbständigte nachgeordnete Einrichtung, die nicht mehr der umfassenden Fachaufsicht (mit jederzeitigem Eingriffsrecht auch in Einzelentscheidungen) unterliegt, wie es für "nachgeordnete Behörden" typisch ist.

Agenturen werden als weitere Form der "Steuerung auf Abstand" nach dem Vorbild anderer Staaten der OECD auch in Deutschland als eine stärker und systematischer zu nutzende Form der Aufgabenwahrnehmung diskutiert. Agenturen werden z. B. über Zielvereinbarungen und Globalbudgets gesteuert, soweit sie Aufgaben nicht noch stärker eigenverantwortlich wahrnehmen und nur der Rechtsaufsicht unterliegen (wie z. B. Kartell- und Regulierungsbehörden, Bundesagentur für Arbeit - BA). in der Schweiz sind Agenturen Teil eines Gesamtkonzepts der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben auf Bundesebene (siehe das 4-Kreise-Modell mit Anmerkung).

2 Weitere Informationen

2.1 Verwendung in Deutschland

In der deutschen Bundesverwaltung wurde für die frühere Bundesanstalt für Arbeit nach der Reform die Bezeichnung "Agentur" (Bundesagentur für Arbeit - BA) verwendet, um die besondere Unabhängigkeit von der Politik bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Sinne des Agentur-Begriffs zu verdeutlichen. Sie unterliegt nur der Rechts- und nicht der Fachaufsicht, nimmt also die ihr übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung wahr - und hat damit die Möglichkeit politisch unabhängigen Managements. Die Rechtsform der BA ist "Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung".

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2.2 Das 4-Kreise-Modell der Schweizer Bundesverwaltung

In der Schweizer Bundesverwaltung werden die Aufgabenträger je nach politischem Steuerungsbedarf in 4 Kategorien einordnet: je geringer der politische Steuerungsbedarf, desto unabhängiger ist der Aufgabenträger (Details, Anmerkung zur Terminologie und zur Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse).

Das 4-Kreise-Modell der Schweizer Bundesverwaltung
Gliederung der Aufgabenträger je nach Art der Aufgabe in 4 Kategorien:
je geringer der politische Steuerungsbedarf, desto unabhängiger der Aufgabenträger
1. Kreis
zentrale Bundesverwaltung
2. Kreis
zentrale Bundesverwaltung
3. Kreis
dezentrale Bundesverwaltung
4. Kreis
ausserhalb Bundesverwaltung
Kernverwaltung, die in erster Linie politische Steuerungs- und Koordinationsleistungen erbringt Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget FLAG
Öffentlich-rechtliche Betriebe, Institute, Agenturen zu 100% im Besitz des Bundes Privatrechtliche oder spezialgesetzliche Unternehmen im alleinigen oder mehrheitlichen Eigentum des Bundes

Beispiele:

Generalsekretariate
Bundesamt für Sozialversicherung
Bundesamt für Justiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Bundesamt für Verkehr

Beispiele:

MeteoSchweiz
Eidg. Amt für Messwesen
Landestopographie
swissmint
Landwirtschaftliche Forschungsanstalten

Beispiele:

ETH-Bereich
Institut für geistiges Eigentum
geplant:
Schweizerisches Heilmittelinstitut
Neue Pensionskasse des Bundes
Nationale Sicherheitsagentur

Beispiele:

Post
RUAG Suisse
SBB
Swisscom

Übernommen vom Newsletter des EFD Eidgenössischen Finanzdepartments EFD Infoplus Nr. 11, Mai 2000, S. 5. Zur aktuellen Situation siehe den Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates vom 13. September 2006, S. 16 f.

© dieser Darstellung: Krems - olev.de - 2008-05-31 Seitenanfang

Anmerkung: Nach dem Sprachgebrauch dieses Schweizer Konzepts gehören die "Agenturen" zum 3. Kreis, der "dezentralen Bundesverwaltung", die in deutscher Terminologie nur der Rechtsaufsicht untersteht. Das Agentur-Konzept, wie es für Deutschland diskutiert wird, umfasst aber auch Einrichtungen mit einer "Steuerung auf Abstand" durch Zielvereinbarungen und Globalbudgets, also auch einer fachlichen Steuerung, wenn auch "neuer Art".

4-Kreise-Modell der Schweizer Bundesverwaltung

Quelle:Schweizerische Bundeskanzlei (Hrsg.): Bürgernah und wirksam:
Regierungs- und Verwaltungsreform. Oktober 2000, S. 7.
Online-Quelle am 22.06.2010

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2.3 Europäische Agenturen

Zur Verwendung von Agenturen in der Europäischen Union siehe die detaillierte Darstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: Europäische Agenturen, vom 6. März 2007.

2.4 Folgeprobleme der Verselbständigung in Agenturen: "Moral Hazard"

Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) untersucht die Zielsteuerung in europäischen Arbeitsverwaltungen und dokumentiert Leistungen, aber auch Probleme, z. B. mit der Manipulation der Daten und Auswertung, aber auch durch mangelnde, verspätete, ad-hoc-Vorgaben der Politik.

Zu den Problemen heißt es in der Mitteilung des WZB über die Studie, S. 13:

Typisch für die Implementation sind unter anderem Kontrollprobleme der Umsetzungsagenturen durch den Auftraggeber ("Moral-Hazard"-Problem). Befunde aus Fallstudienländern bestätigen, daß periodisch mehr oder minder schwere Manipulationen bei der Datenerfassung und Aufbereitung der Zielerreichung auftreten. Es ist aber auch festzustellen, daß bestimmte Probleme zwischen Politik (Regierung, Ministerium) und Arbeitsverwaltung nicht unbedingt minder bedeutsam sind als verwaltungsinternes Moral Hazard. (Hervorhebung ergänzt).

Das Steuerungs- und Kontrollproblem, im Sprachgebrauch der Principal-Agent-Theorie "moral hazard" genannt, tritt bei jeder Art einer Entscheidungsfreiheit des "Auftragnehmers" auf, also auch bei der Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells, der Budgetierung usw., wird aber selten diskutiert und noch weniger oft in der Praxis berücksichtigt.

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3 Literaturhinweis

Zu dieser Theorie und ihrer Bedeutung für die Verwaltungsmodernisierung siehe z. B. Reinermann, Neues Politik- und Verwaltungsmanagement: Leitbild und theoretische Grundlagen. Speyerer Arbeitshefte 130, Speyer 2000, S. 91 f. (Online-Quelle)