Fall[FN1]: Wirtschaftlichkeit externer Experten (40 Min.)
(Fallbeispiel im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.3)

Für das Projekt "Gestaltung des Internet-Auftritts"[FN2] der Behörde B soll ein Mitarbeiter einer Unternehmensberatungsfirma mit langjähriger Erfahrung im Bereich IT und Projektmanagement als Projektleiter gewonnen werden.

Beim Einsatz dieses Mitarbeiters wird mit einer Projektlaufzeit von 6 Monaten und 30 honorarpflichtigen Arbeitstagen für den externen Projektleiter gerechnet. Das Honorar würde 1.200 € pro Arbeitstag betragen. In der Diskussion ist auch, einen Mitarbeiter im höheren Dienst aus dem Organisationsreferat als Projektleiter einzusetzen.

Als Mitarbeiter der Serviceeinheit Organisation wird von Ihnen ein Vorschlag erwartet, was man tun sollte. Formulieren Sie diesen Vorschlag (er kann auch darin bestehen, weitere Informationen einzuholen und/oder einen Vorschlag für die Bewertung von Informationen vorzulegen).

Lösungshinweise

Ergänzende Hinweise und Quellen

Generell zur - oft undifferenziert diskutierten - Problematik des Einsatzes externer Experten siehe Martin Brüggemeier: Externe Beratung im Modernisierungsprozess. In: Verwaltung und Management 2005, S. 86 - 92. Der Beitrag referiert u. a. die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung. Darauf aufbauend der Beitrag von Gudrum Giese: "Besser als ihr Ruf", Zeitschrift Das Parlament 2005. Der Bundesrechnungshof sieht die Verwendung externer Experten eher kritisch und fordert, die Aufgaben eher mit der im Hause vorhandenen Expertise zu erledigen, siehe die "Empfehlungen zum wirtschaftlichen Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung" des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Bonn 2006.

In anderen Ländern wird diese Frage oft völlig anders gesehen. So ist die Einbeziehung externen Sachverstandes in England (richtiger: im Vereinigten Königreich) selbstverständlich, aber auch mit Transparenz der Einbeziehung der Experten und der Veröffentlichung der Ergebnisse der Politikberatung verbunden.

Entsprechend sieht die Europäische Kommission die Problematik in ihrem Weissbuch "Europäisches Regieren" vom 25.07.2001 (KOM(2001) 428 endgültig), S. 25 f.:

"Wissenschaftler und sonstige Sachverständige spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Vorbereitung und Überwachung von Entscheidungen. [...] Expertenwissen ist gewöhnlich in den Mitgliedstaaten vorhanden. Es gilt also, dieses Wissen besser zu bündeln und in den Dienst der gemeinsamen Interessen aller EU-Bürger zu stellen. Derartig aufgebaute und offene Netzwerke sollten ein wissenschaftliches Referenzsystem zur Unterstützung der EU-Politikgestaltung bilden".

Sie zieht daraus folgende Schlussfolgerung:

"Die Kommission wird ab Juni 2002 Leitlinien für die Einholung und Nutzung von Expertenwissen in der Kommission veröffentlichen, um Zurechenbarkeit, Pluralität und Integrität des in Anspruch genommenen Expertenwissens zu gewährleisten. Dazu soll auch die Veröffentlichung der Stellungnahmen und Gutachten gehören. Im Laufe der Zeit könnten diese Leitlinien die Grundlage eines gemeinsamen Konzepts aller Organe und Mitgliedstaaten bilden."

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[1] Im Rahmen des Studiums des Faches "Verwaltungsmanagement" bzw. "Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung". Für die Lösung kann das "Prüfschemas für Wirtschaftlichkeitsentscheidungen" herangezogen werden. Siehe zum Verwaltungsmanagement-Studium die Materialien des Verfassers auf der Website www.verwaltungsmanagement.info/studium.
[2] einschließlich der Gestaltung der Prozesse und Strukturen (Ablauf- und Aufbauorganisation), insbesondere der Organisation der Lieferung und Betreuung von Inhalten ("Content") durch die Fachabteilungen.

 


© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems,
Köln, 2009-01-29