Doppik / staatliche Doppik /
Neues Rechnungswesen
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 2.12r)
1 Definition
- Kaufmännisches Rechnungswesen mit "doppelter Buchführung" (Geschäftsvorfälle
führen zu Buchungen auf zwei Konten), im Gegensatz zur Kameralistik der öffentlichen Verwaltung.
- Synonym für das neue Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung als Gesamtkonzept, einschließlich der Grundsätze, Bewertungsregeln usw., das die Doppik der Privatwirtschaft an die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung anpasst.
- Im Sprachgebrauch des Bundes wird von "staatlicher Doppik" gesprochen (vgl. den Entwurf eines neuen HGrG, §§ 1a, 7a[1]).
2 Weitere Informationen
2.1 Das Konzept für ein neues Planungs- und Rechnungswesen
2.1.1 Das Konzept im Überblick
Das
neue - doppische - Planungs- und Rechnungswesen der öffentlichen
Verwaltung |
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| Planung | Produkthaushalt (Wirkungen, Leistungen, Kosten) |
Finanzhaushalt (-plan) (Einnahmen, Ausgaben) |
Ergebnishaushalt (-plan) (Erträge, Aufwände) |
Planvermögensrechnung |
| Bericht- erstattung |
KLR (Kosten-Leistungsrechnung), Wirkungsrechnung | Finanzrechnung | Ergebnisrechnung | Vermögensrechnung (Bilanz) |
Integrierte Verbundrechnung (3-Komponenten-Rechnungssystem) |
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Doppische
Verbundrechnung |
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Anmerkungen
- Zur Terminologie
- "Berichterstattung" statt "Rechnungslegung"
Gegenübergestellt werden "Planung" als Festlegungen für die Zukunft ("Soll") und die "Berichterstattung" als Dokumentation des Geschehens in der Vergangenheit ("Ist"). Die dafür gewählte Bezeichnung "Berichterstattung" ist treffender und besser verständlich als "Rechnungslegung", denn sie bedeutet "Rechenschaftslegung" allgemein, nicht nur über monetäre Informationen. Im Unterschied zu privaten Unternehmen sind die wesentlichen Ergebnisse nicht-monetär, insbesondere in den Daten der Wirkungsrechnung.
- "Berichterstattung" statt "Rechnungslegung"
- Zu den Bestandteilen
- Das zentrale Anliegen der Modernisierung, rationale Politik und Umsetzung gesetzgeberischer und politischer Aufträge, erfordert die Steuerung von Output und Outcome, dazu sind die Finanzplanungen um entsprechende Informationen zu ergänzen (bzw. sie sind grundlegend anders zu strukturieren, siehe z. B. das Schweizer FLAG-Konzept). Üblich ist dafür derzeit in Deutschland die Bezeichnung "Produkthaushalt", obwohl ungenau: erforderlich ist die Festlegung von Wirkungszielen und ihre Verknüpfung mit den Finanzmitteln, also die Outcomesteuerung und -Outcome-Budgetierung.
- "KLR" ist zu verstehen als die der öffentlichen Verwaltung gemäße Kosten- und Leistungsrechnung, die bei "Leistungen" nicht nur Erlöse erfasst, sondern entsprechend dem Auftrag der öffentlichen Verwaltung auch die Auftragserfüllung mit Daten über Mengen, Qualitäten und weiteren Kennzahlen. Von zentraler Bedeutung für die Erfüllung des Auftrages ("Tun wir die richtigen Dinge?") wäre die Wirkungsrechnung. Ein konsequentes Konzept müsste sich bei der Planung nicht nur an Produkten, sondern an Wirkungen (Outcome) orientieren: dann wird die Bezeichnung "Produkthaushalt" problematisch.
- Finanz-, Ergebnis- und Vermögensrechnung ergeben die "Integrierte Verbundrechnung".
- Als Planung kommt auch die Planung der Vermögensentwicklung in Betracht, dafür wird die Bezeichnung "Planvermögensrechnung" verwendet.
- Der Bundesrechnungshof hat die Komponenten eines neuen Rechnungswesens der Verwaltung auf doppischer Grundlage wie folgt charakterisiert:
- Die Vermögensrechnung (Bilanz) stellt die tatsächliche Vermögens- und Schuldenlage dar.
- Die Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) informiert über Erträge und Aufwendungen einer Periode.
- Die Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung) ist der bisherigen Haushaltsrechnung vergleichbar. Sie weist weiterhin den Geldverbrauch (Ein-/Auszahlungen) aus.
Eine Kosten- und Leistungsrechnung lässt sich in ein solches System ohne weitere Schnittstellen integrieren und kann wichtige produktbezogene Daten liefern.
(Bundesrechnungshof: Bericht nach § 99 Bundeshaushaltsordnung über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens vom 17. August 2006, S. 10 f.)
- Insgesamt ist die Terminologie noch im Fluss.
- Eine Darstellung des Zusammenhangs zwischen den drei Rechnungen der "Integrierte Verbundrechnung (3-Komponenten-Rechnungssystem)" zeigt die nachfolgende Grafik (Quelle: Leitfaden Bilanzierung BW, 2007, S. 26)
2.1.2 Weitere Informationen zu den Konzepten auf Landes- und kommunaler Ebene
Konkrete Informationen über Konzepte, Planungen, Umsetzungen usw. z. B.
- KGSt: auf der Unterseite "Doppik" (über das Hauptmenü aufzurufen) oder der speziellen Website verwaltungsdoppik.de.
- Dort findet sich auch eine knappe Darstellung des Gesamtkonzepts (über den Link "Allgemeines zur Haushaltsreform" - Beitrag im Online-Archiv), das Produkthaushalt, Ergebnis- und Finanzplan sowie Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung umfasst.
- Aktuelle Informationen ebenso wie Materialien werden dort eingestellt oder per Link erschlossen, z. B. der Link auf die
- Doppik-Datenbank von KGSt und Bertelsmann-Stiftung
- Stand der Doppik-Einführung: Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage, April 2008
- Hamburg: Hamburg hat in der Zeit von 2003 bis 2007 auf Doppik umgestellt und inzwischen eine Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss 2006 und eine Konzernbilanz 2007 veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung der Konzernbilanz 2007 beschrieb Senator Dr. Freytag die Situation wie folgt:
- Hessen: Hessen hat als erster Flächenstaat 2009 eine geprüfte Eröffnungsbilanz vorgelegt. Sie ist der Abschluss einer 11-jährigen Entwicklung seit dem Grundsatzbeschluss zur Umstellung des Rechnungswesens auf Doppik im Jahr 1998. Man weiß jetzt, dass das Land ein "negatives Eigenkapital" von etwa 58 Mrd. Euro hat, eine Transparenz, die eine rationale Steuerung im Hinblick auf eine nachhaltige Politik ermöglicht. Weitere Details: Website des Landes, zur Einordnung in die Gesamtkonzeption einer modernen Verwaltungsführung siehe im Beitrag NSM/New Public Management.
Zur kommunalen Ebene: "Der Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Dreieich haben von 1999 bis 2004 gemeinsam - in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium - ein komplettes neues kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem auf der Grundlage der doppelten kaufmännischen Buchführung entwickelt und in der praktischen Anwendung erprobt. Das Projekt ist mit der Vorlage der Abschlussdokumentation im Juli 2005 erfolgreich beendet worden." So die Information des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport (Online-Quelle am 03.05.2009), das im übrigen verweist auf die Website der arf Gmbh: doppik-hessen.de. Siehe auch den Abschlussbericht.
- Bayern: Siehe die Informationen des Bayerischen Staatministeriums des Innern zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts.
- Baden-Württemberg: Website "Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg".
- Nordrhein-Westfalen: Website des NKF-Netzwerkes NRW.
- Rheinland-Pfalz: Die Website "Kommunale Doppik" ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landes Rheinland-Pfalz und der kommunalen Spitzenverbände. Sie informiert über die Aktiväten und stellt Dokumente und Materialien bereit.
- Sachsen: Siehe auf der Website kommunale-verwaltung.sachsen.de/
- Schleswig-Holstein: Über die Aktivitäten informiert und die Einführung unterstützt der Innovationsring NKR-SH, ein Gemeinschaftsprojekt der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteins.
„Hamburg ist Vorreiter bei der Reform der öffentlichen Haushalte in Deutschland. Die Stadt und ihre 390 Beteiligungen mit insgesamt 89.000 Beschäftigten haben einen Gewinn von 798 Millionen Euro erwirtschaftet. Die Bilanzsumme von 65,8 Mrd. Euro entspricht der eines mittleren deutschen DAX-Unternehmens. Das Eigenkapital konnte um 1,1 Mrd. Euro auf 3,8 Mrd. Euro gesteigert werden. Das ist ein sehr gutes Ergebnis und trägt in besonderer Weise zur Stabilisierung der Hamburger Staatsfinanzen bei. Mit dem Konzernabschluss liefert Hamburg den Nachweis, dass auch der Staat nach kaufmännischen Maßstäben steuern und Gewinne erzielen kann. Dies ist ein Meilenstein für mehr Haushaltswahrheit und -klarheit.“ (Online-Quelle)
Informationen zu anderen Bundesländer wurde noch nicht recherchiert, Hinweise sind willkommen (krems (at) olev.de oder Beitrag verfassen im olev.de-wiki).
2.2 Doppik im Bund
Die Planungen des Bundes sehen keine Umstellung auf Doppik, sondern eine "erweiterte Kameralistik" vor, siehe folgende Quellen:
- Monatsbericht Oktober 2008: Auf dem Weg zu einem neuen Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes
- Information zum Kabinettsbeschluss vom 17.12.2008
- Regierungsentwurf "Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG)"
Nach Meinung des Bundesrechnungshofs ist eine weitergehende Reform empfehlenswert:
Bericht nach § 99 Bundeshaushaltsordnung über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens, 2006: externer Link | Online-Archiv.
Zur Diskussion siehe auch den Kommentar auf Verwaltungsmanagement.Info: "Ein halber Schritt nach vorn?" (Beitrag als PDF-Datei
).
2.3 Notwendigkeit der Doppik: Hamburger Thesen
Führende öffentliche Finanzwissenschaftler haben die Gründe für eine Umstellung in ihren 20 Hamburger "Thesen zum notwendigen Wechsel von der Kameralistik zu einer integrierten Verbundrechnung mit outputorientierter Budgetierung" formuliert. Sie halten ein "Kamerales Haushalts- und Rechnungswesen in einem demokratischen Gemeinwesen [für] nicht mehr vertretbar". Externer Link zu den Hamburger Thesen.
3 Quellen
3.1 Literatur
Wissenschaftlicher Arbeitskreis "IVR": Eckpunkte für die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen auf der Basis der Integrierten Verbundrechnung (IVR). In: Budäus, Dietrich / Reichard, Christoph / Schauer, Reinbert (Hrsg.): Public und Nonprofit Management – Aktuelle Forschungsergebnisse aus Deutschland und Österreich, Linz 2005, S. 197-202. Online-Quelle
(Die Eckpunkte sind auch in verschiedenen anderen Publikationen und Online-Quellen enthalten)
ohne Verfasser (verschiedene baden-württembergische Institutionen): Vollständiger Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg, Arbeitsstand 29.10.2007. Online-Quelle
KGSt: Stand der Doppik-Einführung: Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage, April 2008
Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in Nordrhein-Westfalen“ (Hrsg.): "Doppischer Kommunalhaushalt in NRW": Neues Kommunales Finanzmanagement. Betriebswirtschaftliche Grundlagen für das doppische Haushaltsrecht. 2. Aufl., Freiburg 2003
Doppik Hessen. Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem. Grundlagen, Methoden, Empfehlungen und Richtlinien - Anlagen und Praxishilfen zur Umsetzung. Freiburg 2005
3.2 Links
Online-Lernprogramm: "EL-ÖHR: www.el-oehr.de
"E-Learning im neuen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen". Entwickelt unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus am Arbeitsbereich Public Management der Universität Hamburg.
eLearning kommunal, Modul NKF: http://elearning.krzn.de/
Ein Kooperationsprojekt der Studieninstitute in NRW, das die "Grundlagen zum Thema NKF als interaktives, multimedial aufbereitetes Infomodul" bereitstellt, es ist allerdings nicht mehr frei zugänglich.
Siehe im übrigen die oben angegebenen Quellen.
Anmerkungen
| 1 |
Regierungsentwurf "Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG)", Online-Quelle |
Köln, 2010-06-23
