Doppik / staatliche Doppik /
Neues Rechnungswesen

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 2.23)

1 Definition

  1. Kaufmännisches Rechnungswesen mit "doppelter Buchführung" (Geschäftsvorfälle führen zu Buchungen auf zwei Konten), im Gegensatz zur Kameralistik der öffentlichen Verwaltung.
  2. Synonym für das neue Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung als Gesamtkonzept, einschließlich der Grundsätze, Bewertungsregeln usw., das die Doppik der Privatwirtschaft an die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung anpasst.
  3. Im Sprachgebrauch des Bundes wird von "staatlicher Doppik" gesprochen (vgl. den Entwurf eines neuen HGrG, §§ 1a, 7a[1]).

2 Weitere Informationen

2.1 Ziele der Reform

Für die kommunale Ebene hat die Innenministerkonferenz (IMK) am 21. November 2003 die Zielsetzung der Umstellung auf ein doppisches Rechnungswesen wie folgt beschrieben[2]:

"... durch die Reform des Gemeindehaushaltsrechts (soll)

  • das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt und
  • die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden.

Die IMK geht davon aus, dass die Reform des kommunalen Haushaltsrechts einen grundlegenden Wandel der kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kommunalverwaltungen bewirken wird." 

2.2 Das Konzept für ein neues Planungs- und Rechnungswesen

2.2.1 Das Konzept im Überblick
 

 Das neue - doppische - Planungs- und Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung
Planung Produkthaushalt
(Wirkungen, Leistungen, Kosten)
Finanzplan
(-haushalt)
(Einnahmen, Ausgaben)
Ergebnisplan
(-haushalt)
(Erträge, Aufwände)
(Planbilanz:
dieses Kernstück einer integrierten Plan ist nicht vorgesehen, vgl. z. B. § 79 GO NRW)
Bericht-
erstattung
KLR (Kosten-Leistungsrechnung), Wirkungsrechnung Finanzrechnung Ergebnisrechnung Bilanz
(Vermögensrechnung)
   
Integrierte Verbundrechnung (3-Komponenten-Rechnungssystem)
Doppische Verbundrechnung
© Krems - olev.de - Version 1.3 - 2009-09-27

Anmerkungen

  • Die Vermögensrechnung (Bilanz) stellt die tatsächliche Vermögens- und Schuldenlage dar.
  • Die Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) informiert über Erträge und Aufwendungen einer Periode.
  • Die Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung) ist der bisherigen Haushaltsrechnung vergleichbar. Sie weist weiterhin den Geldverbrauch (Ein-/Auszahlungen) aus.

Eine Kosten- und Leistungsrechnung lässt sich in ein solches System ohne weitere Schnittstellen integrieren und kann wichtige produktbezogene Daten liefern.

(Bundesrechnungshof: Bericht nach § 99 Bundeshaushaltsordnung über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens vom 17. August 2006, S. 10 f.) 

3-Komponenten-Rechnungswesen BW
 

2.2.2 Weitere Informationen zu den Konzepten auf Landes- und kommunaler Ebene

Konkrete Informationen über Konzepte, Planungen, Umsetzungen usw. z. B.

Informationen zu anderen Bundesländer wurde noch nicht recherchiert, Hinweise sind willkommen (krems (at) olev.de oder Beitrag verfassen im olev.de-wiki).

2.3 Doppik im Bund

Die Planungen des Bundes sehen keine Umstellung auf Doppik, sondern eine "erweiterte Kameralistik" vor, siehe folgende Quellen:

BMF:

Nach Meinung des Bundesrechnungshofs ist eine weitergehende Reform empfehlenswert:

Bericht nach § 99 Bundeshaushaltsordnung über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens, 2006: externer Link | Online-Archiv.

Zur Diskussion siehe auch den Kommentar auf Verwaltungsmanagement.Info: "Ein halber Schritt nach vorn?" (Beitrag als PDF-DateiDruckfassung).

2.4 Notwendigkeit der Doppik: Hamburger und Berliner Thesen

Führende öffentliche Finanzwissenschaftler haben die Gründe für eine Umstellung in ihren 20 Hamburger "Thesen zum notwendigen Wechsel von der Kameralistik zu einer integrierten Verbundrechnung mit outputorientierter Budgetierung" formuliert. Sie halten ein "Kamerales Haushalts- und Rechnungswesen in einem demokratischen Gemeinwesen [für] nicht mehr vertretbar". Quellen: Innovative Verwaltung, Heft 1-2/2008, S. 10 – 13; Die Öffentliche Verwaltung, Heft 3/2008, S. 109 ff. Externer Link zu den Hamburger Thesen.

Eine ausführliche Stellungnahme dazu enthält das von Dietrich Budäus formulierte und von KGSt und Bertelsmann Stiftung herausgegebene "Berliner Manifest", 2009.

3 Quellen

3.1 Literatur

ohne Verfasser (verschiedene baden-württembergische Institutionen): Vollständiger Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg, Arbeitsstand 29.10.2007. Online-Quelle

Budäus, Dietrich (Verfasser), KGSt und Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.): Manifest zum öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen in Deutschland. Mehr Transparenz, Effektivität und Effizienz in Politik und Verwaltungen durch ein einheitliches doppisches Haushalts- und Rechnungswesen Berlin, 4. Mai 2009 (Kurztitel: "Berliner Manifest"). Online-Quelle

Budäus, Dietrich / Hilgers, Dennis (Hrsg.): Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens zwischen Finanzkrise und Handlungsdruck. Berlin 2010.

Doppik Hessen. Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem. Grundlagen, Methoden, Empfehlungen und Richtlinien - Anlagen und Praxishilfen zur Umsetzung. Freiburg 2005

Innenministerium der Landes Nordrhein-Westfalen: Kommunalpolitik und NKF. Basisinformationen für Rats- und Kreistagsmitglieder zum nordrhein-westfälischen Neuen Kommunalen Finanzmanagement. Düsseldorf 2006 (Eigendruck). Online-Quelle 

Innenministerium der Landes Nordrhein-Westfalen: Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen. Handreichung für Kommunen. 4. Auflage, nur im Internet verfügbar: Online-Zugang

KGSt: Stand der Doppik-Einführung: Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage, April 2008

Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in Nordrhein-Westfalen“ (Hrsg.): "Doppischer Kommunalhaushalt in NRW": Neues Kommunales Finanzmanagement. Betriebswirtschaftliche Grundlagen für das doppische Haushaltsrecht. 2. Aufl., Freiburg 2003

Mühlenkamp, Holger (2011): Zu den Steuerungswirkungen des Neuen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen und seiner Akzeptanz. Speyerer Arbeitsheft Nr. 203, Speyer. Online-Quelle

Wissenschaftlicher Arbeitskreis "IVR": Eckpunkte für die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen auf der Basis der Integrierten Verbundrechnung (IVR). In: Budäus, Dietrich / Reichard, Christoph / Schauer, Reinbert (Hrsg.): Public und Nonprofit Management – Aktuelle Forschungsergebnisse aus Deutschland und Österreich, Linz 2005, S. 197-202. Online-Quelle
(Die Eckpunkte sind auch in verschiedenen anderen Publikationen und Online-Quellen enthalten)

3.2 Links

Universität Hamburg, Schwerpunkt "Public Management" (mit aktuellen Informationen und Quellenangaben speziell zur Doppik, insbesondere von Dennis Hilgers und Dietrich Budäus)

Online-Lernprogramm: "EL-ÖHR: www.el-oehr.de
"E-Learning im neuen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen". Entwickelt unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus am Arbeitsbereich Public Management der Universität Hamburg.

eLearning kommunal, Modul NKF: http://elearning.krzn.de/
Ein Kooperationsprojekt der Studieninstitute in NRW, das die "Grundlagen zum Thema NKF als interaktives, multimedial aufbereitetes Infomodul" bereitstellt, es ist allerdings nicht mehr frei zugänglich.

Siehe im übrigen die oben angegebenen Quellen.

 


Anmerkungen

Zurück zum Text Regierungsentwurf "Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG)", Online-Quelle
Zurück zum Text Auszug aus der Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 173. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 21. November 2003 in Jena, S. 19. Online-Quelle