Produkt
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.24)


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1 Definitionen
  1. Die nach außen abgegebene Leistung, die nach Art und Menge beschrieben werden kann und deren Erbringung Zweck des Betriebes/der Verwaltung ist oder die zur Zweckerfüllung beitragen soll (Output im Sinne des Systemmodell). Kurzformel: "Was für wen".

    Produkt kann sein

  2. In der öffentlichen Verwaltung sollte mit der Definition von Produkten die Beziehung zum öffentlichen Auftrag, also dem "Wozu" der Leistung (= Wirkung / Outcome) hergestellt werden.
  3. Nach dem Handbuch der Standard-KLR des Bundes: "…das Ergebnis einer bestimmten Abfolge von vorher definierten Aktivitäten …mit einem definierbaren Wert oder Nutzen für den Empfänger. Zusätzlich soll ein Produkt für die Steuerung der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Behörde sinnvoll und geeignet sein."

    In der KLR wird zwischen externen Produkten (Leistungsabgabe an externe Kunden, z. B. die Bürger) und internen Produkten (insbesondere den Leistungen der Querschnittseinheiten / der "Inneren Verwaltung" an "interne" Kunden) unterschieden.

  4. Nach ISO 8402: Das Ergebnis von Tätigkeiten und Prozessen.
  5. Im Sprachgebrauch des Qualitätsmanagement nach ISO 9000 ff. wird als Produkt nur das "externe Produkt" verstanden, die Leistung an den externen Kunden. Daran orientieren sich die Anforderungen der Norm.

Siehe auch: Aufgabe, Auftrag, Kostenträger, KLR (Kosten- und Leistungsrechnung), Produktbericht, Produkthaushalt, Neue Verwaltungssteuerung. Seitenanfang


2 Weitere Informationen
Produkt - Online-Verwaltungslexikon

2.1 Bedeutung für die öffentliche Verwaltung

  1. Der Begriff "Produkt" ist konkreter als der gängige Begriff Aufgabe, u. a. weil eine Produktdefinition immer auch klärt, wer der Kunde (Empfänger, Adressat) ist, was beim Aufgabenbegriff oft unklar bleibt. Das Denken in Aufgaben ist eher das Denken aus der Produzentenperspektive (im Sinne des Qualitätsmanagements: LieferantenPerspektive) und nicht aus der Kundensicht und entspricht damit nicht den Anforderungen, die heute als für die Verwaltung notwendig angesehen werden: es geht nicht darum, dass der Bürger das bekommt, was die Verwaltung ihm zubilligt, sondern dass die Verwaltung das leistet, was im Interesse des Gemeinwohls notwendig ist (Wirkung / Outcome) bzw. was der Kunde benötigt / wünscht.  
  2. Produktdefinitionen konkretisieren zunächst den Auftrag im Sinne des Beitrags zum Gemeinwohl durch die Definition der konkreten Leistungen (Output), die zur Erreichung des Auftrags erbracht werden sollen (strategisches Management) und müssen in dieser Perspektive anhand der Frage geprüft werden: "Tun wir die richtigen Dinge?",  
  3. konkretisieren aber auch einen Teil der Bedingungen, die für die Effizienz der Leistungserstellung und -abgabe (den Output) maßgebend sind.  
  4. Produktdefinitionen sind die Voraussetzung

2.2 Erläuterungen zur Produktdefinition

2.2.1 Aus dem Handbuch der Standard-KLR des Bundes, 1. Aufl. 1997

Produkt
Ein Produkt ist das Ergebnis einer bestimmten Abfolge von vorher definierten Aktivitäten (Arbeitsschritten) mit einem definierbaren Wert oder Nutzen für den Empfänger. Zusätzlich sollte ein Produkt für die Steuerung der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Behörde sinnvoll und geeignet sein.

Die Erstellung von Produkten kann auch in Form von Projekten erfolgen, die wiederum als temporäre Kostenstellen durch das Controlling-/KLR-System unterstützt werden. Aus Sicht der Kostenträgerrechnung stellen Projekte einen eigenständigen Kontonummernkreis dar, der durch eine flexible Hierarchiebildung die Projektergebnisstruktur transparent macht.

Unterschieden werden interne und externe Produkte. Der Unterschied begründet sich aus dem Kriterium, wer der letztendliche Abnehmer des Produktes. Interne Produkte richten sich an Zielgruppen der entsprechenden Behörde und unterstützen den Leistungserstellungsprozess. In der Regel sind dies neben den Produkten des Allgemeinen Verwaltungsbereiches alle Zuarbeiten und Unterstützungen der Fachaufgaben vor endgültiger Fertigstellung. Auch Produkte und Leistungen, die die außerbehördliche Distribution sichern, sind daher interne Produkte, wie z. B. Versand und Vertrieb von Gesetzestexten, Vorschriften und Broschüren. Externe Produkte richten sich an behördenexterne Zielgruppen. Sie sind die Abnehmer und damit die "Entscheider", ob die beabsichtigte Wirkung, das Produktziel erreicht wurde. Hierzu gehören z. B. die Produkte der Öffentlichkeitsarbeit, Gesetze und Vorschriften für Bürger und andere Behörden, Genehmigungen etc. Seitenanfang

2.2.2 Aus Mundhenke, Controlling / KLR in der Bundesverwaltung, 5. Aufl., 2003, S. 170 Seitenanfang

Produkt
Die Leistungen einer Behörde werden zu Produkten zusammengefasst, die in der KLR und später im Controlling Dreh- und Angelpunkte für die Beurteilung und Steuerung (u. a. der Wirtschaftlichkeit) sind. Ein Produkt ist charakterisiert durch:
» Ziel-/Ergebnisbezug, d.h. auf ein (nach Möglichkeit) messbares Ergebnis ausgerichtet,
» Adressatenorientierung, d.h. es besteht Klarheit über den Empfänger der Leistung.

Man unterscheidet externe Produkte (Kernleistungen und nach außen abgegebene Leistungen) und interne Produkte (innerbetriebliche Leistungen). Externe Produkte sind für jede Behörde in einem mehrstufigen Prozess zu beschreiben, für die Produktbildung ist deren Steuerungsrelevanz ein wichtiges Kriterium.

Kernleistungen, denen kein externer Empfänger zugeordnet werden kann (z. B. Erzeugen von Informationen in Datensammlungen, die danach nicht in ein externes Produkt einfließen), bezeichnet man als fachspezifische interne Produkte.
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In der Standard-KLR sind 28 Produkte (neu!) des allgemeinen Verwaltungsbereichs bereits vordefiniert, sie müssen noch behördenspezifisch angepasst werden.
Um den politischen Auftrag von Behörden und den damit verbundenen Leistungserstellungsprozess auch kostenmäßig transparent abzubilden, sind alle Produkte in einem umfassenden Produktkatalog systematisch zu beschreiben. Die kostenmäßige Produktsteuerung erfolgt auf mehreren Ebenen:
» Produktbereich
» Produktgruppe
» Produkt (Kostenträger)
» ggf.: Einzelauftrag

Neben Produkten können auch Projekte (= nicht dauerhaft erbrachte Leistungen) definiert werden.

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© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems,
Köln, 2010-02-13
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