Produkt
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.22)
1 Definitionen
- Die nach außen abgegebene Leistung, die nach Art und Menge beschrieben
werden kann und deren Erbringung Zweck des Betriebes/der Verwaltung ist oder
die zur Zweckerfüllung beitragen soll (Output im Sinne des Systemmodell). Kurzformel: "Was
für wen".
Produkt kann sein
- ein Gut, eine Ware (Buch, Auto),
- eine Dienstleistung : Transport von Personen, Beratungsleistung eines Fachmannes, Auskunft, Ausbildung/Weiterbildung, auch ein Bescheid, Verwaltungsakt.
-
"Produkt" bedeutet Was Art der Leistung
(Menge, Qualität, Zeit, Ort) für wen Kunde / Bürger / Adressat möglichst auch
wozu Wirkung (subjektive / objektive Wirkung, Zweck der Leistung) ggf. zusätzlich
wie Servicequalität ("Kundenfreundlichkeit") Umfassendere Festlegungen z. B. zu Qualität, Wirkung der Produkte und Servicequalität/Kundenfreundlichkeit sind vor allem bei Produktdefinitionen für KLR und Controlling sowie im Rahmen von Ziel- bzw. Leistungsvereinbarungen gängig und sinnvoll - je nach dem Zweck, zu dem Produktdefinitionen erfolgen.
Anforderungen an Produktdefinitionen.
(C) Krems - olev.de - 2009-05-25
In der öffentlichen Verwaltung sollte mit der Definition von Produkten die Beziehung zum öffentlichen Auftrag, also dem "Wozu" der Leistung (= Wirkung / Outcome) hergestellt werden.
- Nach dem Handbuch der Standard-KLR des Bundes: "…das Ergebnis einer bestimmten
Abfolge von vorher definierten Aktivitäten …mit einem definierbaren Wert
oder Nutzen für den Empfänger. Zusätzlich soll ein Produkt für die Steuerung
der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Behörde sinnvoll und geeignet sein."
In der KLR wird zwischen externen Produkten (Leistungsabgabe an externe Kunden, z. B. die Bürger) und internen Produkten (insbesondere den Leistungen der Querschnittseinheiten / der "Inneren Verwaltung" an "interne" Kunden) unterschieden.
-
Definition des Züricher Gemeindeamtes[1]:
Von einem Produkt wird in der Regel gesprochen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es ist das Ergebnis eines Herstellungsprozesses: Mindestens eine, in der Regel mehrere Tätigkeiten oder Aktivitäten sind für die Erstellung notwendig
- Für die Erstellung besteht eine eindeutige Produktverantwortlichkeit
- Es besteht eine Nachfrage ausserhalb der erstellenden Einheit, besser ausserhalb der Verwaltung
- Eine Leistungs- oder Mengeneinheit und die notwendigen Elemente für deren Erstellung (Arbeitsleistung, Geräte, evtl. weitere Kosten) können definiert und beschrieben werden.
- Nach ISO 8402: Das Ergebnis von Tätigkeiten und Prozessen.
- Im Sprachgebrauch des Qualitätsmanagement nach ISO 9000 ff. wird als Produkt nur das "externe Produkt" verstanden, die Leistung an den externen Kunden. Daran orientieren sich die Anforderungen der Norm.
Zusammengefasst ist das Produkt die kleinste selbstständige Leistungs- oder Dienstleistungseinheit, die von einem Kunden genutzt und von der Verwaltung für die betriebliche Steuerung definiert wird.
Siehe auch: Aufgabe, Auftrag, Kostenträger, KLR (Kosten- und Leistungsrechnung), Produktbericht, Produkthaushalt, Neue Verwaltungssteuerung.
2 Weitere Informationen
2.1 Bedeutung für die öffentliche Verwaltung
- Der Begriff "Produkt" ist konkreter als der gängige Begriff Aufgabe, u. a. weil eine Produktdefinition immer auch klärt, wer der Kunde (Empfänger, Adressat) ist, was beim Aufgabenbegriff oft unklar bleibt. Das Denken in Aufgaben ist eher das Denken aus der Produzentenperspektive (im Sinne des Qualitätsmanagements: LieferantenPerspektive) und nicht aus der Kundensicht und entspricht damit nicht den Anforderungen, die heute als für die Verwaltung notwendig angesehen werden: es geht nicht darum, dass der Bürger das bekommt, was die Verwaltung ihm zubilligt, sondern dass die Verwaltung das leistet, was im Interesse des Gemeinwohls notwendig ist (Wirkung / Outcome) bzw. was der Kunde benötigt / wünscht.
- Produktdefinitionen konkretisieren zunächst den Auftrag im Sinne des Beitrags zum Gemeinwohl durch die Definition der konkreten Leistungen (Output), die zur Erreichung des Auftrags erbracht werden sollen (strategisches Management) und müssen in dieser Perspektive anhand der Frage geprüft werden: "Tun wir die richtigen Dinge?",
- konkretisieren aber auch einen Teil der Bedingungen, die für die Effizienz der Leistungserstellung und -abgabe (den Output) maßgebend sind.
- Produktdefinitionen sind die Voraussetzung
- für klare Verantwortlichkeiten für Leistungsergebnisse
- für die Übertragung von Ressourcenverantwortung (Globalbudget),
- für die Definition von Ziele und Kennzahlen für Management und Controlling,
- für Zielvereinbarungen,
- für die Zuordnung der Kosten zu Kostenstellen und "Kostenträgern" und damit die Wirtschaftlichkeitssteuerung und generell die KLR.
- Sie unterstützen Benchmarking, soweit vergleichbare Produkte auch von anderen erstellt werden und das Benchmarking sich auf Produkte, Produktkosten und/oder Servicequalität bezieht.
2.2 Erläuterungen zur Produktdefinition
2.2.1 Aus dem Handbuch der Standard-KLR des Bundes, 1. Aufl. 1997
2.2.2 Aus Mundhenke, Controlling / KLR in der Bundesverwaltung, 5. Aufl., 2003, S. 170
Anmerkungen
1 | Gemeindeamt des Kanton Zürich: Wirkungsorientierte Gemeindeverwaltung - Produkte, 2003, S. 5 |
2012-05-21